Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung ab Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen.
Nach Jahrzehnten des Hinschlummerns dieses Themas kündigt nun die Bundesregierung einen Gesetzentwurf an. Ausgerechnet in einer Phase, in denen in unserem Land NICHTS, rein GAR NICHTS funktioniert.
Ich halte das für eine billige Ablenkung von den Riesenproblemen der Ampelkoalition, denn Kirchenkritik zieht immer.