Wie stark unterscheidet sich ein Sultan von einem Bundeskanzler?

4 Antworten

Ein Sultan ist quasi ein Alleinherrscher der in gewisser Weise Willkür walten lassen kann und sich nicht an Gesetze halten muss....evlt. an die Sharia....aber auch dann nach "seiner" Auslegung. Ein Bundeskanzler ist durch den Rechtsstaat gebunden und braucht für viele Entscheidungen die Zustimmung des Parlament....Check and Balances. So wie es in einer Demokratie sein sollte.

ein Sultan ist ein Alleinherrscher - er hält seine Macht, indem er die Führung von

LEGISLATIVE JUDIKATIVE und EXEKUTIVE

allein und in Personalunion ausübt - er hält seine Stellung auf Lebenszeit - bei seinem Ableben erbt einer seiner männlichen Nachkommen diese Position

das verschafft ihm unbegrenzte Möglichkeiten - auch die, um unangenehme Gegner auszuschalten

er hat Untertanen, die ihm zu Diensten sein müssen

der Bundeskanzler hat im Gegensatz zu besagtem Sultan nur streng begrenzte Kompetenzen, die ihm u.a. das Grundgesetz von DE vorgibt - er ist Diener dieses Staates, er hat Wähler, denen er sich alle 4 Jahre erneut zur Wahl stellen muss -sie bestimmen, wann seine Amtszeit zu ende geht

Der Sultan hat die absolute Macht. Unser Bundeskanzler nicht. Der kann nicht alles machen was er will.

Ja ein Sultan kann machen was er will unser Bundeskanzler nicht da das Volk bestimmt ein Sultan dagegen hat das Absoulute bestimmungsrecht