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Meinung des Tages: AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Rechtsextreme - wie bewertet Ihr die Recherche des BR und Faesers Appell?

Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergaben, dass für die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Aktivisten, die aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung" stammen, Vordenker aus der "Neuen Rechten" und auch mehrere Neonazis. Faeser plädiert deshalb für strengere Regeln im Bundestag.

Recherche des Bayerischen Rundfunks

Dem BR liegen interne Namenslisten des Bundestags vor. Das Rechercheteam konnte zudem die Mitarbeiterverzeichnisse der AfD-Fraktion einsehen. Mehr als 500 Leute wurden dadurch identifiziert, die derzeit für die AfD-Bundestagsfraktion oder die Abgeordneten arbeiten.
Unter diesen Mitarbeitern befinden sich Personen, die bereits namentlich in diversen Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Einige von ihnen haben zudem hohe Ränge in etwaigen beobachteten Organisationen. Ebenfalls sind Personen dabei, die im Zusammenhang mit den sogenannten "Reichsbürger"-Gruppierungen stehen. Auch gibt es der Recherche zufolge Verbindungen zur rechtsextremem Preppergruppe "Endkampf".
Mehr als 50 Prozent der AfD-Abgeordneten beschäftigen offenbar Personen, die in Verbindungen mit Organisationen stehen, welche der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft.

Kaum Äußerungen zu den Enthüllungen von Seiten der AfD

Es gab mehrere Anfragen an die Fraktion, die Abgeordneten und auch deren Mitarbeiter. Stellungnahmen blieben überwiegend aus, einige Abgeordnete stellten die Unabhängigkeit von Verfassungsschutzämtern infrage.
Die Fraktion selbst erläuterte, dass aufgrund des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben gemacht würden. Gleichzeitig wurde die Einstufung eines Verfassungsschutzes als eine "reine Maßnahme dieser jeweiligen Behörde" ohne automatische Folge von Rechtswirkungen, bezeichnet.

Nancy Faeser für strengere Regeln im Bundestag

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Bericht des BR für schärfere Regeln bei der Beschäftigung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern plädieren. Ihrer Aussage zufolge müsse die wehrhafte Demokratie alle Mechanismen nutzen, um sich vor Feinden zu schützen.

In diesem Falle könne allerdings nur das Parlament selbst aktiv werden. Aufgrund der Gewaltenteilung habe die Regierung in solchen Fällen keine handhabe.

Faeser verwies zudem darauf, dass in Regierung und Behörden ausschließlich Personen beschäftigt werden dürfen, die "fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren". Es sei deshalb notwendig, etwaige Einbindungen der AfD in rechtsextremistische Netzwerke genaustens zu prüfen.

Fraktionsübergreifende Reaktionen und Appelle

Britta Haßelmann (Die Grüne), appellierte für ein Ende der Banalisierung und Verharmlosung der AfD. Es sei nötig, dass Innere des Parlaments zu schützen.

Auch Christian Dürr (FDP) fordert, dass öffentlich diskutiert wird, welche Personen die AfD mit Steuerzahlergeld finanziert.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wurde von der Union zum Handeln aufgerufen. Thorsten Frei (CDU) forderte sie zu einer umgehenden Reaktion auf, sofern sich der Pressebericht bewahrheiten sollte.

Bas selbst schlägt neue gesetzliche Regelungen zum Schutz des Parlaments vor. Allerdings warnt sie im selben Zuge auch vor überstürzten Aktionen. Es solle vermieden werden, dass Extremisten im Bundestag ein und aus gehen, dafür müsse aber über weitere Regelungen nachgedacht werden.

Kritik am Bericht durch die AfD

Obwohl viele Stellungnahmen ausblieben, äußerte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, eindeutig. Journalisten gegenüber erklärte er, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. In Münster läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Für Baumann ist es kein Zufall, dass der Pressebericht an genau demselben Tag veröffentlicht wurde. Für ihn handelt es sich dabei um nebulöse Verdächtigungen. Zudem verwies er darauf, dass der Bundestag alle Mitarbeitenden von Abgeordneten überprüfen würde. Es bedarf eines Bundestagsausweises, um in Gebäuden des Bundestages zu arbeiten. Bevor dieser ausgestellt wird, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung der Person durchgeführt, dafür werden Polizeidatenbanken genutzt. Bei begründeten Zweifeln wird der Antrag abgelehnt. Ebenso kann der Ausweis deshalb zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Recherche des BR? Sollten strengere Überprüfungen der Mitarbeiter gesetzlich geregelt werden? Sollte das Parlament selbst aktiv werden? Sollte genau offengelegt werden, wer mit Geldern des Steuerzahlers beschäftigt wird?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktionen-rechtsextremisten-bundestag-100.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/afd-bundestag-rechtsextreme-mitarbeiter-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-bundestag-rechtsextreme-recherche-br-100.html

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Meinung des Tages: Eine Arbeitspflicht für Asylsuchende - wegweisender Vorschlag oder diskriminierendes Vorhaben?

Die Pflicht zu Arbeiten - ein drastischer Ansatz, den der Landkreistag bereits vergangenes Jahr forderte. Gefordert wurde damals eine Arbeitspflicht für alle Migranten. Doch die Kritik wird nun immer lauter.

Reinhard Sagers Forderung

Landkreistagspräsident Reinhard Sager fordert auf, Asylsuchende zu Arbeit zu verpflichten. Wer keine Handicaps hat und gesund ist, solle arbeiten - so sein Standpunkt. Finanzielle Unterstützung dürfe nicht bedingungslos sein, argumentierte er.

Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Der Stundenlohn soll dabei 80 Cent betragen, getätigt werden sollen einfache Arbeiten. Bei Verweigerung können Streichungen der finanziellen Unterstützungen vom Staat drohen.

Rechtfertigung durch § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz

Der Saale-Orla-Kreis bezieht sich bei dem Vorstoß auf den vierten Satz des § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz in dem es heißt:

Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.

Kritik an der Arbeitspflicht

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erteilte dem Vorschlag eine klare Absage, erklärte, sie würde davon nichts halten.
Auch Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weist Vorschläge dieser Art zurück. Es sei bereits seit Jahren möglich, dass Geflüchtete in Unterkünften Arbeit aufnehmen - doch genutzt wird dies von den Kommunen kaum.

Tareq Alaows, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl reagiert verärgert - dieser Vorschlag grenze an Zwangsarbeit. Pro Asyl argumentierte außerdem, dass das Vorhaben rassistisch und menschenverachtend sei, gar das falsche Bild vermitteln würde, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien.

Auch Janine Wissler, Linken-Parteichefin, fürchtet, dass Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern gedrängt werden - durch diesen Vorschlag würden außerdem Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden.

Von Seiten der CDU hingegen wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßt das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über den Vorschlag der Arbeitspflicht? Ist die Kritik berechtigt? Würde ein solcher Vorschlag gegebenenfalls mit anderen Konditionen funktionieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema brisant ist und auch die Gemüter erhitzen kann - bitte achtet aber dennoch auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/arbeitspflicht-fluechtlinge-debatte-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/landkreistag-arbeitspflicht-migranten-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html#:~:text=%C2%A7%205%20Arbeitsgelegenheiten&text=Im%20%C3%9Cbrigen%20sollen%20soweit%20wie,das%20Arbeitsergebnis%20der%20Allgemeinheit%20dient.

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Ist es rechtens, dass ich keine Folgefehler-Punkte bekomme, sondern 16 mal für die gleiche Sache Punkt-Abzug?

Ich hab in der Berufsschule in einer Arbeit zu Buchungen (Ara, Pra, sonstige Verbindlichkeiten, Sonstige Forderungen) immer die richtigen Konten aufgeschrieben + die richtig berechnete Summe wann wieviel wohin verbucht werden muss. TROTZDEM hat sie mir in den Aufgaben 1, 2, 3 und 4 jedesmal keinen Punkt gegeben weil ich vergessen habe die Kontonummern dazu zu schreiben (obwohl über der Arbeit steht, man soll auch jedesmal die Kontonummer dazu schreiben)

Das hab ich aber übersehen gehabt und als ich fragte, warum ich keine Folgefehler Punkte bekomme, da ich ja immerhin 4 mal bei 4 Konten dann genau dafür Punkt-Abzug bekomme habe das Konto nicht mit aufgeschrieben zu haben meinte sie darauf weil die jeweils 4 Konten auf die 4 Aufgaben verteilt gewesen sind.

Das heißt wenn ich bei Aufgabe 1 vergessen habe das Konto aufzuschreiben dann gibt es dafür bei Aufgabe 2, 3 und 4 keinen Folgefehler-Punkt weil sie diese immer seperat bewertet und sozusagen diesen Folgefehler-Punkt resetet.

Ist das rechtens?

Nur deshalb habe ich eine 5 in der Arbeit, ansonsten habe ich immer alle Konten und die Beträge richtig aufgeschrieben, sowie das richtige Datum, wann es verbucht werden muss + wir hatten in der Arbeit einen Kontenplan dabei. Also hätte ich nicht mal das Konto auswendig wissen, sondern nur vom Kontenplan abschreiben müssen

P.S.: Die Lehrerin kann mich null leiden.

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Meinung des Tages: Der Fall Julian Assange - Sollte sich die Europäische Union für seine Freilassung einsetzen?

Der Australier Julian Assange sitzt seit fast fünf Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis und kämpft gegen seine geplante Auslieferung in die USA. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Der Vorwurf lautet Spionage. Assanges Rechtsweg in Großbritannien ist beinahe ausgeschöpft. Im März wird der London High Court entscheiden, ob Assange noch ein volles Berufungsverfahren gegen die Auslieferung zusteht. Seitens der Europäischen Union gibt es bisher nur wenige offizielle Stellungnahmen zum Fall Assanges. Sollte sich die EU Eurer Meinung nach mehr in diesen Fall involvieren?

Ein Rückblick auf die Historie des Falls 

Im Jahr 2010 veröffentlichte Julian Assange über seine Enthüllungsplattform Wikileaks in Kooperation mit zahlreichen großen Medien von Guardian bis zur New York Times klassifizierte Geheimdokumente der USA. Die prominenteste dieser Veröffentlichungen stellte wohl das Video "Collateral Murder” dar, in welchem zu sehen ist, wie amerikanische Soldaten im Irak Kriegsverbrechen begehen. Die Dokumente erhielt Assange von der Whistleblowerin Chelsea Manning, die ihrerseits für die Herausgabe der Daten zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, bevor der damalige US-Präsident Barack Obama sie zum Ende seiner Amtszeit im Januar 2017 begnadigte. 

Die US-Regierung betrachtet Assange in erster Linie als einen - in Joe Bidens Worten - Hightechterroristen, der mit seinen Veröffentlichungen die Sicherheit amerikanischer Soldaten und deren Partner gefährdet hat. Seine Unterstützer wiederum sehen in ihm einen Journalisten, der - wie Assanges Anwälte betonen - Verbrechen in “noch nie dagewesen Ausmaß” aufgedeckt habe. Der EU-Parlamentarier Martin Sonneborn spricht mit Bezug auf das Verfahren gar von einem “Versuch, kritischen Journalismus zu kriminalisieren und mundtot zu machen”. 

Straftat oder kritischer Journalismus?

Der Fall Assange dreht sich so gesehen auch um die Frage, inwieweit es legal sein sollte, illegales Regierungshandeln öffentlich zu machen. Das deutsche Auswärtige Amt äußerte sich dazu jüngst im Rahmen der Bundespressekonferenz, dass man hierzulande ein anderes Rechtsverständnis habe, als es in den USA der Fall sei. Jedoch bestünden “keine Zweifel an einem im Vereinigten Königreich jetzt laufenden rechtsstaatlichen Verfahren”. Eine Einschätzung, die Assanges Unterstützer nicht teilen. Amnesty International warnt: „Wenn Assange an die USA ausgeliefert wird, müssen Journalisten weltweit immer genau schauen, ob sie Informationen veröffentlichen, die US-Interessen schaden.

Unsere Frage an Euch: Sollte sich die Europäische Union noch deutlicher für eine Freilassung von Assange einsetzen? Oder teilt Ihr die Auffassung, dass Assange mit seiner Veröffentlichung geheimer Dokumente Menschenleben gefährdet hat und es hierzu ein rechtsstaatliches Verfahren geben müsse, in dem er sich für seine Taten zu verantworten hat?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-anhoerung-auslieferung-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/assange-auslieferung-entscheidung-maerz-100.html

https://www.fr.de/politik/julian-assange-anhoerung-sabotage-pressefreiheit-martin-sonneborn-interview-zr-92845462.html

https://taz.de/Drohende-Auslieferung-von-Assange/!5846788/

https://www.sueddeutsche.de/meinung/assange-whistleblower-recht-1.6407435

https://www.jungewelt.de/artikel/470260.free-assange-berlin-hat-weiter-keine-zweifel.html

Ja, die EU sollte sich für Assange einsetzen 83%
Nein, die EU sollte sich nicht für Assange einsetzen 14%
Andere Meinung 3%
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Stromzähler - Tarif Pflicht?

Hallo :)

Wir sind die Eigentümer einer Immobilie (seit Oktober 2022) und dieses hat 4 Stromzähler. Bis April 2023 waren es 3 analoge und 1 digitaler Stromzähler. Von den analogen Stromzählern sind 2 in Verwendung (Wohnung und Hausstrom), der digitale für eine andere Wohnung. Der 3. analoge Stromzähler ist nicht in Verwendung.

Im April 2023 erfolgte der Umbau vom unbenutzten analogen Stromzähler zu einem digitalen. Dies haben die Stadtwerke so angeordnet. Weiterhin ist der Stromzähler nicht in Benutzung.

Nun haben wir eine Zahlungserinnerung bekommen das wir 174,77 € wegen diesen unbenutzten Stromzähler zahlen sollen. Dies ist die erste Zahlungsaufforderung die wir wegen dem Stromzähler bekommen. Nach einem Anruf haben wir kulanterweise die Rechnung (angeblich November 2022) versendet per E-Mail erhalten. Diese ist wie folgt aufgeschlüsselt:

Uns wurde nun Rückwirkend der Stromtarif in Rechnung gestellt (nur der Grundpreis vom Tarif, Verbrauch ist mit 0 kWh angegeben).
Der Stromzähler war auch bei den vorherigen Besitzern nicht in Verwendung.

Gibt es eine Pflicht einen Tarif für jeden verbauten Stromzähler zu haben? Kann ein Tarif ohne unsere Zustimmung einfach abgeschlossen werden von den Stadtwerken "nur" weil ein Stromzähler verbaut ist? Das Stromzähler eine Jahresgebühr haben ist uns bewusst, von dieser sind wir auch ausgegangen diese zu zahlen.

Danke für eure Hilfe :)

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