Feld verpachtet? Meine Rechte?
Hallo ihr Lieben,
Meine Familie hat ein großes Feld verpachtet. Es wird ganz normal von einem Landwirt bewirtschaftet. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
In der Mitte dieses Feldes ist ein kleiner abgegrenzter Bereich mit einer denkmalgeschützten Ruine, den wir nicht verpachtet haben. Hab ich das Recht da hinzugehen? (Ich würde natürlich nicht durchs hohe Gras laufen oder wenn Tiere dort sind).
Ich bin dort nämlich sehr gern wegen der Aussicht, habe aber immer Angst Ärger zu bekommen.
Ich freue mich auf eure Antworten:)
4 Antworten
Nur weil der Landwirt diese Fläche nicht bewirtschaftet - bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Fläche nicht Bestandteil des Pachtvertrag ist.
Wenn das Teil in der Denkmalliste geführt wird, könnte man doch auch eine Zuwegung schaffen um vielleicht in ausgeschilderte Wanderwege einzubinden. Könnte natürlich auch sein, dass deine Eltern sich solchen Anfragen verweigern.
Sofern kein Weg dahin führt, könnte es regionale Vorschriften geben, die das freie Begehen einschränken. Hohes Gras - nehme ich an, dass die Fläche als Mähweide genutzt wird.
Wenn du nicht selbst mit dem Pächter reden willst - bleibt dir nur dies mit deinen Eltern zu klären.
Die einzige andere Option wäre das Hoffen auf die Tatsache: wo kein Kläger, da kein Richter. Es muss dich ja nicht zwingend jemand erwischen.
Hab deine Kommentare gelesen.
Es ist ja dann so: wenn deine Eltern nicht alles verkaufen, ist es zumindest gut möglich, dass du später einmal selbst Verpächter wirst.
Und du kannst dich einfach nur mal nett vorstellen und nett fragen, ob es möglich wäre, dass du zu diesem Haus gehen kannst. An deiner Stelle würde ich mich dann ja eher fragen ob deine Eltern zu ihren Pächtern kein gutes Verhältnis haben oder ob sie irgendwas zu verbergen haben.
Aber allgemein für den Fall, dass sie quasi nur (vernünftigerweise) berufliches vom Privaten trennen wollten, kannst du ja immer noch damit argumentieren, dass eine gewisse Distanz zwar nötig ist, aber man deswegen ja normal und freundlich miteinander kommunizieren kann.
Du bist 18 Jahre alt und alt genug, dir deine eigenen Gedanken zu machen.
Gibt's da keinen Weg hin?
In Bayern wäre das Betretungsrecht für Jedermann in der Verfassung sowie im Bayerischen Naturschutzgesetz festgeschrieben.
... was man gemäß der genannten Gesetze - ggf. mit Einschränkungen - darf.
Siehe Art. 26 ff. BayNatSchG
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-26
Auf Recht zu pochen bringt immer Ärger, frage einfach freundlich, wenn Du nichts beschädigst oder die Viecher störst, wird niemand was dagegen haben.
Ich möchte mich da rechtlich trotzdem gern absichern, weil ich leider keinen Kontakt zum Landwirt habe und auch keinen haben darf
Naja, man muss eben durch das Feld