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Darf Händler pauschale Kosten ansetzen bei Gewährleistungsanspruch?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir vor knapp zwei Jahren Kopfhöher bei Amazon bestellt. Versender ist Beyerdynamic.

Jetzt musste ich vor Kurzem leider feststellen, dass meine KH auf einmal einen schlechten Ton abgeben und auch kein Bass mehr wahrzunehmen ist. Es gibt keinen mir direkt zurückzuführenden Grund (bzw. Vorfall), der für einen solch auftretenden Defekt gesorgt haben könnte. Lediglich ein Verschleiß durch alleiniges Hören wäre in dem Fall plausibel. Und das will ich mal stark bezweifeln. Immerhin sind die KH schon in der höheren Preisklasse anzufinden. Zudem sind sie qualitativ hochwertig (subjektive Meinung).

Da der Kauf über Amazon abgewickelt wurde, habe ich den Händler auch über das Portal kontaktiert. Dieser verwies allerdings in seiner Antwort auf den eigenen Shop. Dort im Footer befindet sich eine Verlinkung zur Erstellung eines Reklamationsantrags. Hier beschreibt der Händler pauschal Anfallende Kosten (pro Stunde) für gewisse Produktgruppen. Ein Kostenvoranschlag wird dem Kunden vorab jedoch übermittelt.

Dies hat mich stark irritiert. Zumal ich von meiner Gewährleistung gebrauch mache und gerne eine Beseitigung des Mangels oder einen Austausch der Mangelhaften Ware wünsche. Die Beweislastumkehr von 6 Monaten oder mittlerweile glaube ich sogar einem Jahr ist vorüber. Naja unabhängig davon, darf mir der Händler doch keine Kosten aufdrücken, wenn ich Gewährleistungsrechte geltend mache, oder? Also sofern tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Des Weiteren ist es doch auch gar nicht gestattet bei Amazon auf den externen Shop zu verweisen, oder? Naja ich habe gefordert, dass jegliche Prozesse über das Amazon-Portal (also dem Shop, wo der Kauf stattfand) zu führen und einzuleiten, damit auch dort alles Dokumentiert ist. Leider umgeht der Anbieter irgendwie meine Anfrage. Jetzt wollte ich mich mal hier über die Situation absichern und den Status Quo ermitteln.

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Arztbesuch während Pflichtpraktikum?

Hallo

Ich habe im September die Erzieherausbildung begonnen. Momentan bin ich im letzten Blockpraktikum (3 Wochen) und hätte nächsten Freitag einen Arzttermin auf den ich lange warten musste. Also habe ich meine Anleiterin gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn ich an diesem Tag 1 Stunde später komme (immerhin arbeite ich Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr, Arzttermine außerhalb zu verlegen ist da schwierig). Sie sagte mir dann, dass der Kindergarten wegen einem Personalausflug sowieso geschlossen wäre, sie mir aber trotzdem „Nein“ gesagt hätte, da sich die Arzttermine scheinbar häufen. Ich war dann etwas geschockt und wusste nicht, was ich sagen soll, denn immerhin wäre es erst der zweite Arzttermin innerhalb des ganzen Jahres. Der erste war zwar erst vor einigen Wochen, aber der war kurzfristig und sie sagte, dass es in Ordnung wäre.

Generell habe ich gemerkt, dass sich ihre Haltung mir gegenüber und damit auch unsere Beziehung im letzten halben Jahr extrem verschlechtert hat. Sie hat mir die Punkte schon mehrfach aufgezählt, was sie an mir stört, bspw: „du bist zwar immer noch sehr herzig zu den Kindern und ich merke auch, dass sie dich sehr mögen, aber ich merke auch dass du in letzter Zeit sehr viel in Gedanken bist. Das Gefällt mir gar nicht“. Also wirklich Kleinigkeiten, die für mich kein Grund sind mich deswegen schlecht zu behandeln.

Deshalb meine Frage: kann sie mir einen Arzttermin während meines Pflichtpraktikums verbieten? Immerhin bekomme ich kein Geld und es ist für sie eigentlich ja nicht wichtig dass ich da bin, ich mache das ja für mich und meine Ausbildung, nicht für sie.

über eine Antwort würde ich mich freuen

liebe Grüße und noch ein schönes Wochenende

Rechte, Praktikant

Mit Erotik Zeichnungen auf Onlyfans Geld verdienen?

So etwas gibt es ja. Allerdings stellt sich die Frage, was man rechtlich "darf", wenn es um das Zeichnen solcher Inhalte geht.

Ich habe mir überlegt, dass es vielleicht eine gute Idee wäre, wenn man bei mir Wünsche äußern darf, was ich zeichnen soll. Dabei gibt es jedoch bestimmte Grenzen, die ich nicht überschreiten möchte (zum Beispiel Kinder oder Tiere, die sexuelle Handlungen mit Menschen haben). Solche Inhalte werde ich nicht zeichnen.

Wenn jedoch ein "Kunde" oder "Abonnent" wünscht, dass ich eine Person, die er oder sie im echten Leben kennt, oder eine berühmte Person in einer erotischen Weise zeichne, dann denke ich, dass dies ohne Zustimmung der betreffenden Personen illegal wäre, oder?

Ich bin mir auch nicht sicher, ob man dadurch tatsächlich viel Geld verdienen kann. Im Internet habe ich kaum Informationen zu diesem Thema gefunden, daher stelle ich meine Frage hier. Wo könnte ich am besten Aufmerksamkeit auf mich und meine Zeichnungen lenken? Auf Instagram wird man ja gesperrt, wenn man nackte oder erotische Inhalte postet. Vielleicht Twitter? Obwohl, da wird man ja auch gesperrt.

Dumme oder nicht hilfreiche Kommentare sind unerwünscht. Ich bitte darum, dass nur diejenigen, die sich gut mit dem Thema auskennen und bereit sind, mir eine hilfreiche Antwort zu geben, hier kommentieren

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