ich habe unterschrieben aber die nicht gilt der trotzdem?
Hallo ich habe bei meiner Fahrschule einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, aber die Fahrschule hat da nicht unterschrieben, gilt da der Vertrag oder nicht ?
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
6 Antworten
Der Ausbildungsvertrag der Fahrschule stelle eine sog. gewillkürte Schriftform dar, denn grundsätzlich wäre hier kein schriftlicher Vertrag notwendig, damit der wirksam wäre. Daher wäre der Vertrag ohne Unterschrift der Fahrschule grundsätzlich nicht gültig, allerdings gilt das nicht (mehr), wenn Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen/gewährt wurden.
In Deinem Fall kannst Du aber davon ausgehen, dass der Vertrag gilt, denn Du hast unterschrieben, die Fahrschule könnte die ausstehende Unterschrift in ihrem Exemplar jederzeit nachholen, so sie das nicht schon getan hat.
Ein Vertrag unterzeichnen beide Seiten, wie beim Autokauf. Er wird doppelt ausgefertigt für beide Seiten ein Exemplar.
Wenn die Fahrschule eine entsprechende konkludente Handlung vorgenommen hat
Grundsätzliche bedürfen Vertrage nicht der schriftlichen Form.
Es gibt jedoch Verträge bei denen das der Fall ist, ob der Ausbildungsvertrag dazu gehört, solltest du im Zweifelsfall klären lassen.
Prinzipiell erstmal nicht. Es kann aber durchaus sein dass der Vertrag auch ohne Unterschrift gültig wird, wenn sie dich Ausbilden und dein Geld annehmen.
Da du dem Vertrag zugestimmt hast, Bedarf es ja lediglich der Zustimmung der anderen Seite. Sobald die andere Seite ihren Verpflichtungen (zumindest teilweise) nachkommt, kann man davon ausgehen dass sie dem Vertrag zustimmen (sogenanntes konkludentes Handeln). Damit ist der Vertrag rechtswirksam und für beide Seiten verpflichtend.
aber die haben mein Geld genommen !