ich habe unterschrieben aber die nicht gilt der trotzdem?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

nein der Vertrag gilt nicht 75%
ja der Vertrag gilt 25%

6 Antworten

Der Ausbildungsvertrag der Fahrschule stelle eine sog. gewillkürte Schriftform dar, denn grundsätzlich wäre hier kein schriftlicher Vertrag notwendig, damit der wirksam wäre. Daher wäre der Vertrag ohne Unterschrift der Fahrschule grundsätzlich nicht gültig, allerdings gilt das nicht (mehr), wenn Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen/gewährt wurden.

In Deinem Fall kannst Du aber davon ausgehen, dass der Vertrag gilt, denn Du hast unterschrieben, die Fahrschule könnte die ausstehende Unterschrift in ihrem Exemplar jederzeit nachholen, so sie das nicht schon getan hat.

nein der Vertrag gilt nicht

Ein Vertrag unterzeichnen beide Seiten, wie beim Autokauf. Er wird doppelt ausgefertigt für beide Seiten ein Exemplar.

ja der Vertrag gilt

Wenn die Fahrschule eine entsprechende konkludente Handlung vorgenommen hat

ja der Vertrag gilt

Grundsätzliche bedürfen Vertrage nicht der schriftlichen Form.

Es gibt jedoch Verträge bei denen das der Fall ist, ob der Ausbildungsvertrag dazu gehört, solltest du im Zweifelsfall klären lassen.

nein der Vertrag gilt nicht

Prinzipiell erstmal nicht. Es kann aber durchaus sein dass der Vertrag auch ohne Unterschrift gültig wird, wenn sie dich Ausbilden und dein Geld annehmen.

hanni909 
Fragesteller
 24.01.2023, 11:12

aber die haben mein Geld genommen !

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JayCeD  24.01.2023, 11:14
@hanni909

Dann haben sie dem Vertrag damit zugestimmt. Sag ich doch im zweiten Satz.

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RoanFel  04.05.2023, 17:19
@hanni909

Da du dem Vertrag zugestimmt hast, Bedarf es ja lediglich der Zustimmung der anderen Seite. Sobald die andere Seite ihren Verpflichtungen (zumindest teilweise) nachkommt, kann man davon ausgehen dass sie dem Vertrag zustimmen (sogenanntes konkludentes Handeln). Damit ist der Vertrag rechtswirksam und für beide Seiten verpflichtend.

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