Fahrschule fertig, kein Vertrag unterschrieben - muss ich bezahlen?

7 Antworten

Du hast einen gültigen (mündlichen) Vertrag durch konkludentes Handeln und die Erfüllung deiner Zahlungspflicht kann eingeklagt werden.

Verträge müssen nicht zwingend schriftlich niedergelegt werden.

Also zahl und gut ist.

Die weitaus meisten Verträge in unserem Leben schließen wir entweder mündlich oder durch konkludentes Handeln. Und das sind durchaus rechtsgültige Verträge, den grundsätzlich besteht bei Verträgen Formfreiheit.

Nur in bestimmten Fällen ist für den Vetragsschluss eine bestimmte Form vorgeschrieben, das ist beim Vetrag mit der Fahrschule aber nicht der Fall.

Du bist einen gültigen Vertrag eingegangen.

Ohne Unterschrift wird es dein Fahrlehrer etwas schwieriger haben, die genauen Bedingungen nachzuweisen auf die ihr euch geeignet habt. Aber er wird ohne große Mühen nachweisen können, dass du Fahrstunden genommen hast und deine Fahrausbildung bei ihm abgeschlossen hast.

Also: ZAHLEN! Sonst wird es teuer für dich.

Auch mündliche Verträge sind gültig und einzuhalten. Einen solchen hast du abgeschlossen.

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag!