Recht – die besten Beiträge

Cousine macht für ihre Wahrsagerei Werbung und behauptet, unsere Oma sei eine Hexe gewesen und sie habe die Gabe von ihr - muss man sich das gefallen lassen?

Meine Cousine lebt von Grundsicherung und EU Rente und legt anderen Leuten kostenpflichtig für 1,10€ die Minute die Karten am Telefon.

In ihrer Annonce behauptet sie, sie habe die Gabe der Hellsicht von unserer Oma geerbt, die eine Hexe gewesen sei.

Unsere Oma war streng katholisch und ein absoluter Feind von Wahrsagerei usw.

Sie hatte lediglich eine sehr gute Menschenkenntnis und Intuition, wie ich auch.

Ich habe zu meiner Cousine schon mehrere Jahre keinen Kontakt mehr. Dass sie Geld zu ihrer Grundsicherung und Rente dazu verdient, ist ihr Problem.

Mich stört aber massiv, dass sie Leute anlockt, indem sie Lügen über unsere Oma erzählt.

Muss man sich das gefallen lassen? Es ist ganz klar unsere gemeinsame Oma gemeint, da sie mir gegenüber früher kommuniziert hat, dass sie unsere Oma meint.

Der Name der Oma wird nicht genannt.

Die Tätigkeiten, die moderne Hexen ausüben, wie Kräuterarbeit, Meditation, Manifestierung, Jahreskreisfeste usw. hat unsere Oma definitiv NICHT ausgeübt.

Ich habe auch null gegen Esoterik, Kartenlegen, Hexen, Wicca usw und bin selbst spirituell unterwegs.

Aber unsere Oma für billige Werbung einzuspannen, finde ich armselig.

Werbung, Geld verdienen, Familie, Oma, Spiritualität, Esoterik, Recht, großmutter, Hexen, Kartenlegen, kartenlegerin, Lüge, Promotion, Reklame, Wahrsagerei, Wahrsagerin

Sollten arbeitslose Menschen im Dezember vom Staat ein extra Weihnachtsgeld erhalten?

Der monatliche Regelsatz für Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger liegt meinen Informationen nach momentan bei 449 Euro. Dieser Geldbetrag mag ausreichen, um für einen Monat die Kosten für Nahrungsmittel, die monatliche Mobiltelefonrechnung und vielleicht auch noch ein neues Kleidungsteil (z.B. Wintermantel) abzudecken.

Das Weihnachtsfest hat sich in unserer Gesellschaft immer mehr zu einem Konsumfest entwickelt, das heißt es entstehen im Monat Dezember zusätzliche Kosten für Weihnachtsdekorationen (z.B. Tannenbaum) und das eine oder andere Weihnachtsgeschenk für die Liebsten.

Wäre es da nicht sozial und menschlich, wenn man den ärmsten und finanziell benachteiligten Menschen unserer Gesellschaft im Dezember zusätzlich zu der monatlichen Grundsicherung ein extra Weihnachtsgeld in Höhe von z.B. 150 Euro auszahlen würde?

Sollte der deutsche Staat Hartz IV Empfängerinnen und Empfängern jeden Dezember ein extra Weihnachtsgeld auszahlen?

Nein, wer extra Weihnachtsgeld haben will, sollte arbeiten gehen. 67%
Ja, ein extra Weihnachtsgeld (150 €) für Arbeitslose wäre sozial. 17%
Ja, aber das Weihnachtsgeld sollte ein anderer Geldbetrag sein. 11%
Ja und nein, also nur unter bestimmten Voraussetzungen. (Welche?) 6%
Politik, Weihnachten, Recht, Arbeitslosigkeit, Gesellschaft, Hartz IV, Konsum, Soziale Gerechtigkeit, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Keine Strafe ohne Schuld?

Wie ist Schuld rechtlich eigentlich definiert? Soweit ich weiß, handelt jemand schuldhaft, wenn ihm sein Verhalten vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das dann wiederum?^^ Mir geht es in meiner Frage vor allem darum, welchen definitorische Charakter der Schuldbegriff im Recht hat:

Schon seit einiger Zeit gibt es ja die Debatte, ob Menschen überhaupt willensfrei sind und verantwortlich für ihre Taten sind. Das passiert meistens in einem moralischen/philosophischen/psychologischen Kontext. Ich denke das diese Frage aber durchaus auch aus rechtlicher Sicht interessant sein könnte. Es gibt nämlich aus meiner Sicht (mindestens) drei Ansätze, wie das Recht damit umgehen kann:

1.Willensfreiheit wird schlicht postuliert.

2.Die Gerichte postulieren Willensfreiheit nicht, aber sind davon überzeugt, dass Menschen willensfrei sind.

(Bei diesen Varianten werden sozusagen die Schuldauschlussparagraphen aus der Schulddefinition gefolgert (z.B. §20 StGB).)

3.Die Definition von Schuld hat mit Willensfreiheit überhaupt nichts zu tun und beschränkt sich darauf, dass derjenige schuldhaft handelt, der nicht einem der Ausnahmeparagraphen unterfällt.Dann stellt sich jedoch die Frage, was die Ratio des Begriffs der Schuld ist und wieso die Ausnahmeparagraphen jemanden von Schuld befreien?

Welchen der drei Varianten hängt die Rechtssprechung bzw. hat sich da überhaupt je ein Gericht dazu geäußert und wenn nein, wieso interessiert das die Gerichte anscheinend nicht? Je nachdem, wie man es angeht, könnte das nämlich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht haben.

Bitte nur Leute antworten, die sich mit Jura auskennen und echt Ahnung von dem Thema haben.

Recht, Psychologie, Gesellschaft, Jura, Philosophie, Richter, Verantwortung, Willensfreiheit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht