Heim möchte das ich drin bleibe
Darf das pflegeheim verbieten wegen coronavirus das gelaende zu verlassen ich habe keine coronavirus ich muss selber Dinge einkaufen die ich zum Leben brauche meine Assistent würde mich begleiten wie sieht es rechtlich aus ist das freiheitsberaubung danke und liebe grüße Diana hoergeraet
Bei uns im Bundesland gibt es noch keine offiziellen ausgangssperre
11 Antworten
Nein, das dürfen sie nicht.
Das ist eben keine JVA, da dürften sie das.
Nein, das dürfen sie nicht.
Und wenn du dich auf den Kopf stellst, Altenpfleger dürfen deine Grundrechte nciht beschneiden.
Ich bin Vermieter, du verlässt jetzt mein Haus nicht mehr.
Bestimme ich einfach.
Meine Mieter stehen nicht unter meiner Obhut.
Jemand im Pflegeheim hat je nach Zustand einen ganz anderen Vertrag.
Ja, weil du ein schlechter Vermieter bist, gute Vermieter sorgen sich um ihre Schäfchen.
Hä? Weil ich denen nicht verbieten kann rauszugehen?
Informiere dich zum Begriff "Obhut"' :-/
Das hat nichts mit Entmündigung zu tun.
Um eine Ausbreitung einzuschränken, können Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Hier geht es um den Schutz der Allgemeinheit.
Ob du das gut findest oder nicht interessiert niemanden.
Dafür muss das aber erstmal für seinen Bezirk gelten.
Die Heimleitung kann das nicht eigenmächtig entscheiden.
Das ist mein Hintergrund.
Ich bin nicht endmuedig und erst 33jahre alt bin nur als uebergangs Lösung im Altenheim komme bals in Heim für autismus
Die können bei Obhut entscheiden, je nach Gesundheitszustand. Hier geht es schließlich auch um das Wohl der anderen Heimbewohner.
Die FS kann ja klagen/ anzeigen..
Das steht im Mietvertrag. Wer sich nicht an die Regeln hält muss mit Konsequenzen rechnen - bis hin zur Kündigung.
Bei angeordneter Quarantäne vom GA gibt es Geldstrafen.
Ja, das sag ich doch.
Da sind wir auf einer Welle.
Sie können ihn nicht praktisch hindern, zb mit Gewalt, aber sie sanktionieren es, durch Kündigung.
Ja, genau so meine ich es doch auch.
Die können sie hindern, wegen dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Lies endlich das Gesetz!**gähnt**
Du bist Vermieter? Das kann ich nicht glauben.
So long..
Du bekommst deine Mahlzeiten in der Einrichtung, für freiheitsentziehende Maßnahmen braucht es eine richterliche Verfügung. Aber du könntest doch von selber mal vernünftig sein und dich der besonderen Situation anpassen.
DAS BIN ICH NACH 3 WOCHEN SIND MEINE VORRAT aufgebraucht ich war seit dem nur im Zimmer und meine Balkon
Gibt es in deiner Einrichtung keinen sozialen Dienst mit dem du darüber mal sprechen könntest. Wir haben bei uns der jemanden der die Einkäufe für die Bewohner tätig.
Soziale Dienste ja gehen aber nicht für einen Einkauf machen die nicht
Versprechen vor Einzug viel aber gehalten haben sie nicht davon auch werden Leistungen abgerechnet die nicht erbracht werden aber Rechnung schicken Anwalt ist eingeschaltet selbst Angehörige müssen bei waschen helfen und die Assistent
Das tut mir leid das es so krass ist, bei uns läuft auch nicht alles auf Zack aber der soziale Dienst hilft wo er nur kann, auch einige ehrenamtlichen. Du weißt das das ein Fall für die Heimaufsicht ist? Wenn die anrücken läuft der Hase anders.
Das hat überhaupt nichts mit Freiheitsberaubung zu tun, sondern ist eine sinnvolle Maßnahme zu deinem Schutz und dem Schutz der anderen Heimbewohner. In der jetzigen Situation wolltest du Verständnis haben.
Das ist keine Freiheitsberaubung sondern momentan angeordnet... wenn du einkaufen gehen kannst, passt es doch.
menschlicher Kontakt sollte vermieden werden
Nicht einmal das darf ich ich war seit 3 Wochen nicht mehr draußen es geht um notwendige Einkaufen
Dann sprich nochmal. It deinem Betreuer und stell eine Liste auf, was du dringend brauchst
Ja sie können Deine Freiheit einschränken, hier im Rahmen eines Erlasses des Landes.
Sie können dich von dem Betrieb ausschließen. Darfst nicht in Gemeinschaftsräume und an Aktivitäten der Einrichtung teilnehmen etc.
Bewusstes verstoßen gegen diese Erlasse können strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.
Der Betreiber der Einrichtung hat seine Bewohner zu schützen.
Das sehe ich noch ein aber im Speisesaal sitzen 120 Leute bei den Mahlzeiten zusammen ich habe gesehen wie andere das gelaende verlassen haben auch Freizeit Aktivitäten im gemeinsamen finden noch statt i h esse in meinem Zimmer und nehme an dem Gruppen Freizeit nicht teil durch mein autismus bedingt ich habe einzelbetreuung durch externe Leute also so gut wie gar keine Kontakt zu Heim Bewohner deshalb werde ich in ein anderes Heim bald verlegt
Und ob die das dürfen.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)