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Meinung des Tages: Pressemeldungen der Polizei in NRW sollen künftig die Nationalitäten Tatverdächtiger beinhalten - was denkt Ihr darüber?

Herbert Reul ist der Innenminister von NRW. Dem WDR liegen Pläne von ihm vor, aus denen hervorgeht, dass künftig ein anderer Umgang mit Tatverdächtigen angestimmt werden soll – deren Nationalitäten sollen benannt werden und zwar immer. Egal, ob es sich dabei um Deutsche oder um Ausländer handelt.

Deshalb werden bisher Nationalitäten selten genannt

Es besteht kein Verbot, die Herkunft von Verdächtigen, bzw. Straftätern zu nennen. Allerdings hielt sich bisher auch die Presseabteilung der Polizei überwiegend an den Pressekodex, Richtlinie 12.1. Darin wird besagt, dass generell eigentlich keine Zugehörigkeiten erwähnt werden sollten – dies soll verhindern, dass eine Verallgemeinerung des Fehlverhaltens eintritt und/oder Vorurteile gegenüber Minderheiten geschürt wird.
Die Zugehörigkeit soll nur dann erwähnt werden, wenn ein begründetes Interesse seitens der Öffentlichkeit besteht. Plädiert wird also, stets erneut abzuwägen und verantwortungsbewusst mit den Informationen umzugehen.

Weshalb der Minister sich für die Nennung ausspricht

Reul, bzw. das Innenministerium möchten nach eigenen Angaben vor allem eins: Mehr Transparenz schaffen. Dies soll aber auch die Polizei entlasten, bei der aktuell augenscheinlich immer wieder nach der Nationalität Verdächtiger gefragt wird.

Laut einer aktuellen Kriminalstatistik (NRW) gab es 2023 einen Anstieg bei der Anzahl Tatverdächtiger ohne deutschen Pass.

Die Polizei in NRW, so die Aussage, möchte durch eine künftige generelle Nennung der Nationalität auch dem Vorwurf entgegentreten, dass etwas verschwiegen wird.

Abwägung und Diskussionen bei der Nennung der Nationalität

Es ist wenig überraschend, dass zuweilen vor allem die AfD sich in parlamentarischen Anfragen schon seit Jahren nach den Vornamen von Tätern erkundigt.

Es gibt viele Fälle, in denen das Düsseldorfer Innenministerium seitenlange Auflistungen tätigte – mit dem Ergebnis, dass typisch deutsche Namen ähnlich oft in der Kriminalstatistik auftauchen, wie Namen, die zur Annahme führen könnten, dass ein Migrationshintergrund vorliegen könnte.

Flüchtlingsinitiativen fürchten, dass bei der Nationalitäten-Nennung Vorurteile massiv bestärkt werden. Aber auch Rassismus könnte laut der Initiativen noch stärker zum Vorschein treten, ebenso könnten Ängste geschürt werden.

Auch der ehemalige Integrationsminister Stamp (SPD) sprach sich 2019 gegen eine pauschale Nennung der Nationalität aus, er warnte sogar davor. Eine generelle Zuordnung, so seine damalige Argumentation, könne dazu führen, dass andere Umstände relativiert würden – wie etwa psychische oder anderweitige gesundheitliche Umstände. Das Resultat könnten dann wiederum falsche Schlussfolgerungen sein.

Laut Informationen des WDR soll die neue Regel übrigens ab Herbst gelten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Nationalität Tatverdächtiger auch in anderen Bundesländern pauschal genannt werden oder sollte erst nach einer Verurteilung diese Information preisgegeben werden?
  • Wie interpretiert Ihr die Einordnung „typisch deutscher“ Namen und Namen, die möglicherweise auf einen Migrationshintergrund deuten könnten? Ist dies aussagekräftig genug für eine Statistik und können Namen wirklich (so) hilfreich bei der Einordnung von Abstammung und sozialem Hintergrund sein?
  • Denkt Ihr, dass es tatsächlich zu mehr Transparenz führt, wenn Nationalitäten genannt werden?
  • Wie kann im Falle einer solchen Änderung gegen mögliche Vorverurteilungen und anderweitige Gefahren gegenüber Minderheiten vorgegangen werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www1.wdr.de/nachrichten/nationalitaet-tatverdaechtige-innenministerium-erlass-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-tatverdaechtige-nrw-polizei-nennt-bald-immer-die-nationalitaet-102.html
https://polizei.nrw/presse/polizeiliche-kriminalstatistik-2023-leichter-anstieg-der-fallzahlen-beste-aufklaerungsquote-seit-ueber-60-jahren
https://www.presserat.de/leitsaetze-zur-richtlinie-12-1.html

Bild zum Beitrag
Ich fände es gut, wenn Nationalitäten immer genannt würden, weil 78%
Ich halte nichts von einer generellen Nennung, denn 18%
Ich sehe das anders und zwar 4%
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Faeser verbietet "Compact"-Magazin inklusive Online-Formaten. Stimmen dazu?

Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR verbietet das Bundesinnenministerium das rechtsextremistische "Compact"-Magazin des Publizisten Elsässer. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Chefredakteur und prägende Figur an der Spitze von "Compact" ist Jürgen Elsässer. In den einzelnen Formaten wurden sowohl aktuelle Themen aufgegriffen als auch eigene Themen gesetzt. Durchweg wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die Bundesregierung, die sogenannten "Altparteien" und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als "Systempresse" oder "Lügenpresse" diffamiert wurden.

"Compact" bestand aus einem Magazin, das monatlich erscheint, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Das Heft hatte nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von "Compact" zu sehen war, verfügte über eine erhebliche Reichweite: Bis zu 100.000 Klicks erreichten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube, einzelne Doku-Formate sogar bis zu eine Million.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: "Compact" sprach von sich selbst als "Widerstand", seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-"Diktatur" diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, "neuer Impfterror" sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen "zwangsgeimpft" worden.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

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Was sind Eure Einschätzungen zur Person und Motiv des Täters von Magdeburg?

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen soll es sich um einen 50-jährigen Mann namens Taleb A. handeln, der aus Saudi-Arabien stammt und 2006 nach Deutschland kam. In Sachsen-Anhalt soll er als Facharzt für Psychiatrie gearbeitet haben. Wie eine Sprecherin der Betreibergesellschaft Salus mitteilte, habe er im Maßregelvollzug mit suchtkranken Straftätern gearbeitet.

Nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios soll A. bereits vor mehr als zehn Jahren auffällig gewesen sein. Aus Ermittlungskreisen hieß es, dass er 2013 vom Amtsgericht Rostock wegen der Androhung von Straftaten zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden sei. Bei dem späteren Asylverfahren habe die Verurteilung aber nicht zu einer Ablehnung seines Antrags geführt. Zuvor hatte es geheißen, A. sei den deutschen Sicherheitsbehörden vor der Tat nicht bekannt gewesen.

Mittlerweile soll er verhört worden sein. Auch die Wohnung des mutmaßlichen Täters in Bernburg rund 40 Kilometer südlich von Magdeburg soll durchsucht worden sein. Details zu Verhör und Durchsuchung sind aber noch nicht bekannt.

Der Festgenommene ist als islamkritischer Aktivist bekannt, der sich selbst als Ex-Muslim bezeichnet. In sozialen Medien, auf islamfeindlichen Websiten und in Interviews erhob er zuletzt Vorwürfe gegen deutsche Behörden. Er hielt ihnen unter anderem vor, nicht genügend gegen Islamismus zu unternehmen und befürchtete eine Islamisierung Deutschlands.

Auf dem Onlinedienst X bekundete er seine Sympathie zur AfD und träumte von einem gemeinsamen Projekt mit der in weiten Teilen rechtsextremen Partei: einer Akademie für Ex-Muslime.

Nachdem er vor Jahren mit seiner Unterstützung für saudische Frauen, die aus ihrem Heimatland fliehen, an die Öffentlichkeit gegangen war, schrieb er später auf seiner Website in englischer und arabischer Sprache: "Mein Rat: Bittet nicht um Asyl in Deutschland." Eine islamistische Motivation für die Tat sei deshalb nicht naheliegend, meint ARD-Terrorexperte Holger Schmidt. Das Motiv sei aber weiter unklar.

Die Nachrichtenagentur Reuters meldet unter Berufung auf einen nicht näher bezeichneten Insider aus Saudi-Arabien, dass das Königreich die deutschen Behörden vor dem Angreifer gewarnt habe. Dass das totalitäre Land vor Kritikern warne, sei jedoch nicht verwunderlich und sage nicht viel aus, erklärte Schmidt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/magdeburg-faq-100.html

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