Stimmt das wirklich, dass man sogar noch Ärger mit dem Ordnungsamt bekommt, wenn man beim Umzug betrogen wurde und alle Möbel vor der Haustür stehen?! 😮

Ja 83%
Nein 17%

6 Stimmen

2 Antworten

Ja

Du wurdest nicht betrogen, sondern hast beim Vertragsabschluss nicht aufgepasst.

Natürlich kannst Du Sachen kurz (!) im öffentlichen Raum abstellen. Beim Ein- und Ausladen lässt sich das nicht vermeiden. Es darf aber nicht stehenbleiben - schon in Deinem Interesse. Oder willst Du Deine Sachen verschenken?

Ja

Ja, du darfst nicht einfach deinen privaten Kram in den öffentlichen Raum stellen.