Guten Tag zusammen!
Ich habe mal eine allgemeine Frage, die mich interessiert, und da im Internet nach der Suche nichts Passendes zu gefunden habe, sondern nur allgemeine Floskeln, frage ich hier mal.
1) Wenn ein Handy beschlagnahmt wird, werden auch die Handys von Kontakten beschlagnahmt?
2) Wenn ja, nach welchen Kriterien läuft das? Einfach, wenn die Nummer da eingespeichert wurde, dass derjenige mitverdächtig ist, dass quasi ein Anfangsverdacht gegen alle besteht?
3) Oder wenn ja, werden sie nur beschlagnahmt, wenn ersichtlich ist, dass in der Kommunikation (bspw. Whatsapp oder SMS) auch die andere Person eine Straftat begangen hat? Werden da erst alle Nachrichten ausgewertet, egal bei wem?
4) Macht es einen Unterschied, ob das ursprüngliche Handy so beschlagnahmt wurde, oder bei einer Hausdurchsuchung?
5) Sonst liefe man ja Gefahr, wenn man bspw. Kontakt mit einem Dealer hat und nur weil man Kontakt hat mit ihm, aber nix strafrechtlich relevantes macht, unter Verdacht gerät, auch wenn man mit dessen Geschäften, die er mit anderen macht, nix zu tun hat, nur weil man einfach so über normale Dinge mit ihm schreibt?
6) Falls das Handy eines Kontaktes auch beschlagnahmt wird, werden dort auch andere Straftaten verfolgt, also Zufallsfunde, wenn sich herausstellt, dass man keine Straftat im Zusammenhang mit dem Dealer begangen hat, aber sich was ganz anders findet? Z. B. in einer ganz anderen Unterhaltung, mit anderen Personen, ohne den Dealer?
Vielen Dank!