Ab dem 20 Lebensjahr muss ein Bewerber mindestens 30 Prozent sehen können.
Das menschliche Auge kann sich aber noch bis zum 30 Lebensjahr verändern (dies ist bei jedem unterschiedlich, bei manchen ist das Wachstum bereits ab dem 25 Lebensjahr abgeschlossen).
Ggf. wird vielleicht noch einmal nach Bestehen des Auswahlverfahrens eine weitere Untersuchung gemacht, bei der geschaut wird, ob es in der Zwischenzeit zu gesundheitlichen Veränderungen kam.
Ich meine in anderen Bundesländern wird in Abständen die gesundheitliche Tauglichkeit weiterhin geprüft, aber halt nicht überall.
Meine Frage ist: Findet Ihr, dass hier eine Veränderung gemacht werden sollte (bzg. der Anforderungen an das Sehvermögen)?
Gerade eben, weil sich die Sehschärfe ja noch innerhalb von 10 Jahren verändern könnte und mann mit 30 Prozent Mindestsehschärfe angenommen wird.
Das kann man sowohl als Pro Argument als auch als Contra Argument betrachten, die Anforderungen zu Lockern und z.B. den Fokus auf den erreichten Sehwerte mit Sehhilfen zu legen.
Der Zoll bspw. hat ja sogar eine Spezialeinheit (OEZ vergleichbar mit dem MEK) und legt den Fokus ja auch auf gutes Sehvermögen mit Sehhilfen.
Als Argument hierzu wird ja gerne genannt, dass die Aufgaben von Polizei und Zoll variieren (dennoch kooperieren sie miteinander und der Zoll hat eine Spezialeinheit!)
Was meint Ihr? Könnte man ggf. eine Lockerung einbeziehen oder nicht? Vielleicht für die Kriminalpolizei z.B.?
Anderweitige Aspekte wie Überstunden und Niedrige Bezahlungen bei der Schutzpolizei für die geleistete Arbeit würde ich gerne erstmal außen vor lassen.