Politik – die besten Beiträge

Wieso gibt es illegale Einwanderer?

Ich mein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist doch im Vergleich zu anderen Ländern wie die USA Kinderkram.

(1) Ein Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er 

1.

sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die

a)

gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder

b)

eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder

c)

durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

1a.

sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennt,

2.

ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,

3.

den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann; von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer 

a)

auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist und die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten hat,

b)

in Vollzeit erwerbstätig ist und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate war oder

c)

als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer nach Maßgabe von Buchstabe b erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt,

4.

(weggefallen)

5.

weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,

6.

über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

7.

über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Und wie kommt man nun dazu, dass man 5 Jahre hier lebt?

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

also das ist doch absolut einfach

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Wehrpflicht neu denken: Kämpfen die deutschen mit Körperkraft oder mit Klarheit?

In einer zunehmend instabilen geopolitischen Lage wird in Deutschland verstärkt über die Zukunft der Bundeswehr diskutiert. Neben einer deutlichen Aufstockung des Verteidigungshaushalts – teilweise ist von bis zu 5 % die Rede – rückt auch die Frage einer möglichen Wiedereinführung der Wehr- oder Dienstpflicht wieder in den Fokus politischer Debatten.

Dabei geht es nicht nur um Personalstärke, sondern auch um die gesellschaftliche Verankerung von Sicherheitsvorsorge in Zeiten wachsender Herausforderungen. In diesem Kontext stellt sich eine grundsätzliche Frage, die bislang kaum diskutiert wird:

Wenn es zu einer Wiedereinführung einer Wehrpflicht kommt – sollte sie weiterhin bereits mit 18 Jahren beginnen, oder wäre ein späterer Zeitpunkt – etwa im Alter von 21 bis 25 Jahren – sinnvoller?

Wehrdienst mit 18 Jahren

Vorteile:

Lässt sich gut in die Zeit zwischen Schule und Ausbildung/Studium einfügen

Junge Menschen sind körperlich leistungsfähig und belastbar

Frühzeitige Vermittlung von Disziplin, Teamgeist und Verantwortung

Geringere private und berufliche Verpflichtungen

Nachteile:

Geistige und emotionale Reife oft noch nicht vollständig ausgebildet

Kann Lebensplanung (Studium, Ausbildung) früh unterbrechen oder erschweren

Höheres Risiko von Überforderung oder Fehlentscheidungen unter Zwang

Geringere Fähigkeit zur reflektierten Verantwortungsübernahme

Wehrdienst mit 21–25 Jahren

Vorteile:

Reiferes Urteilsvermögen und gefestigtere Persönlichkeit

Besserer Umgang mit Verantwortung und komplexen Situationen

Bereits vorhandene fachliche oder berufliche Qualifikationen nutzbar

Weniger anfällig für Manipulation oder Gruppendruck

Nachteile:

Schwieriger in bestehende berufliche oder familiäre Lebensläufe einzubetten

Möglicher Karrierebruch oder Verlust beruflicher Dynamik

Eventuell weniger körperliche Belastbarkeit als mit 18

Höhere Opportunitätskosten für Staat und Individuum

Mit 18 59%
Kompromissmodell 35%
Mit 21–25 6%
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Wie können Politiker gegen ein Rauchverbot in PKWs mit Minderjährigen sein?

Ich versuche, die Motivation von Politikern zu verstehen, die explizit gegen ein Rauchverbot in PKWs im Beisein von Minderjährigen sind.

Diejenigen, die wissenschaftsfeindlich sind und die enormen Gefahren von Passivrauchen leugnen, lasse ich hierbei absichtlich außen vor, da diese meines Erachtens nichts in einem Parlament zu suchen haben. Vielmehr möchte ich verstehen, wie man unter der Prämisse, dass man Kinder vor schädlichem Passivrauchen schützen will, besagtes Verbot ablehnen kann.

Die Behauptung, dass es dafür "kein Verbot brauche, weil ohnehin jeder gesund denkende Mensch das nicht tun würde", ist ein logischer Fehlschluss, denn selbst wenn tatsächlich jeder so rücksichtsvoll wäre, im Beisein von Kindern nicht zu rauchen (was nicht der Fall ist), gäbe es keinen einzigen Grund gegen dieses sinnvolle Verbot, denn wer es für sinnvoll hält, sich daran zu halten, sollte sich dementsprechend auch nicht im Geringsten durch besagtes Verbot eingeschränkt fühlen.

Dass es "schlecht kontrollierbar" sei ist ein weiterer logischer Fehlschluss: Entweder es fällt tatsächlich nicht auf—wodurch es keine Veränderung gegenüber dem derzeitigen Ist-Zustand gäbe–oder es fällt auf; in diesem Fall könnte man die Raucher bestrafen, wodurch das Ziel des Gesetzes erreicht wäre.

Es ist mir absolut unbegreiflich, wie es 2025 in einem angeblich fortschrittlichen und wissenschaftsfreundlichen Land wie Deutschland noch immer kein solches Verbot geben kann; hier muss dringend eine EU-weite Verordnung eingeführt werden, wenn es Deutschland nicht für nötig hält, etwas dagegen zu unternehmen.

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