Partei – die besten Beiträge

Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ist öffentlich. Gibt es darin konkrete Äußerungen oder Aktionen der AfD, die deren Verbot rechtfertigen?

Aus dem Linksaußen-Medium taz:

“Anderthalb Wochen ist es her, dass die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durch den Verfassungsschutz verkündete, als letzte Amtshandlung. Seitdem wurde viel über das 1.100 Seiten starke Gutachten des Geheimdiensts und seine Folgen diskutiert. Der Schriftsatz selbst aber blieb geheim, eingestuft als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“.

Seit Dienstagabend ist er das nicht mehr: Da machten es die Rechtsaußen-Medien Cicero, Nius und Junge Freiheit in kompletter Länge öffentlich.Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesinnenministerium hatten die Geheimhaltung damit begründet, Quellen des Geheimdiensts zu schützen und eine Präzedenzwirkung für weitere Verfahren zu vermeiden. Zudem erhalte die AfD das Gutachten ja im Falle eines Rechtsstreits. Tatsächlich hatte die Partei – und ihre Anwälte das Gutachten inzwischen erhalten.

Kurz darauf veröffentlichten die Rechtsaußen-Medien das Gutachten.In dem Schriftsatz führt das Bundesamt für Verfassungsschutz nun Zitate von 353 AfD-Funktionären auf, die als verfassungsfeindlich gewertet werden – aus allen Ebenen der Partei. Es sind öffentliche Äußerungen aus Reden, Onlinepostings oder Interviews.“

Nein 63%
Ja (bitte Zitat benennen) 37%
Bundestagswahl, Demokratie, Partei

Meistgelesene Beiträge zum Thema Partei