Hi,
also alle Artikel sagen dasselbe.
- Grundsätzlich parken nur in Fahrtrichtung
- Ausnahmen gibt es nur zwei. a) nur Einbahnstraße und b) wenn auf der rechten Seite Schienen liegen
Aber was ist mit Straßen wie auf meinem angehängten Bild? Dort gibt es nur ein Fahrtspur und man darf auf beiden Seiten Parken.
Man erkennt zwar immer die "Fahrtrichtung". Schließlich liegt die Front des KFZ immer vorn. Und man muss dann die rechte Seite nutzen, wie in der STVO beschrieben.
Aber was mir nicht gefällt, ist es, dass der Grund dieses Gesetzes folgender ist:
[quote]Es geht um die Sicherheit. Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung parken wollen, müssen Sie sich auf zwei Fahrbahnen konzentrieren. Das wird insbesondere dann anstrengend, wenn Sie längs einparken und noch hin und her rangieren müssen. Und beim Ausparken kann das zu gefährlichen Wendemanövern führen.[/quote]
Aber das gilt ja nicht auf solchen Straßen wie hier gezeigt. Ich muss doch ohnehin nach vorn und hinten schauen. Egal, auf welcher Seite ich parke.
Also heißt es für mich, dass es hier egal ist, wie herum man parkt.
Seht ihr das auch so und könnt ihr das sogar rechtlich belegen.