Hallo,
ich habe mich gefragt inwieweit ein(e) Ordnungsamtbeauftragte/-r den Unterschied zwischen einer normalen- und einer mitlaufenden Parkuhr erkennt?
Da das Auto abgeschlossen ist haf die Person nicht die Möglichkeit es einmal unzudrehen, mir anderen Worten... von vornw sieht es auf den erstem Blick 1:1 gleich aus.
Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die Person extra 30 min vor dem Auto stehen bleibt um eine Drehbewegung festzustellen, zumal man das wiederum beweisen müsste dass es nicht von hand erfolgt sei beim "Umparken"
Bevor jetzt manche auf die Idee kommen mich belehren zu müssen, dass sowas nicht der StVo entspricht, spart euch das..ist mir schon bewusst. Natürlich dient meine Recherche des reinen Wissensdursts ;)