Ordnungswidrigkeit – die besten Beiträge

Wie darf man hier parken?

Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView

Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.

Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.

Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.

Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.

Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).

Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:

  • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
  • Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  • Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
  • Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.
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Auto, KFZ, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Verjährt eine Ordnungswidrigkeit bei Fehlern im Bußgeldbescheid?

Ich hab heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Es geht um die Überfahrung eines Rotlichts auf dem Fahrrad Ende März 2025, ohne Gefährdung.

Es ist schon der dritte Bußgeldbescheid, der mir für diesen Verstoß ausgestellt wurde. Der erste, im April zugestellt, hatte Vor- und Nachnamen falsch geschrieben und die falsche Anrede benutzt (ich bin nichtbinär, was vor Ort nicht erfragt wurde).

Darauf habe ich Einspruch erhoben, mit Verweis auf das SBGG, und Ende Mai bekam ich dann einen neuen Bescheid mit korrekter Schreibweise und Anrede. Allerdings zitiert dieser Bescheid (wie der vorherige, was mir bei meinem ersten Einspruch nicht aufgefallen war) den falschen Eintrag im Bußgeldregister: Das Bußgeld belief sich auf 90€, was der Betrag für Rotlicht-überfahrende Autofahrer*innen ist; für Fahrradfahrer*innen beläuft sich das Bußgeld einer Rotlichtüberfahrung ohne Gefährdung auf 60€.

Ich habe wieder Einspruch eingelegt und auf den korrekten Eintrag im Bußgeldregister verwiesen. Leider habe ich in meinem Antwortbrief den Fehler gemacht, das Ausstellungsdatum des zweiten Bußgeldbescheids mit dem falschen Jahr zu beziffern. Das ist passiert da das Ausstellungsdatum mein Geburtstag war, und durch Muskelgedächtnis habe ich mein Geburtsjahr als Ausstellungs-Jahr getippt anstatt 2025. Das Aktenzeichen war angegeben, es hätte also zuordbar sein müssen.

Im Juli habe ich dann eine Mahnung erhalten, welche keinen Bezug auf meinen Brief nimmt. Ich werde zur Zahlung plus Mahngebühren aufgrund von Verzug aufgefordert. Ich habe hierauf wieder den vorherigen Einspruch erhoben und den Fehler in meinem vorherigen Brief erklärt.

Heute habe ich dann wieder einen neuen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser scheint nun vollständig und korrekt zu sein: Richtige Bußgeldsumme (60€, plus 25€ "Gebühr" und 3,50€ "Auslagen", ohne Mahngebühr), Rechtshilfebelehrung, die beiden anhaltenden Polizist*innen als Zeug*innen, Zustellung mit Datum und Unterschrift, richtiger Name und abwesende Anrede (korrekterweise).

Nun ist meine Frage: Wie verhält sich hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten? Dieser Bußgeldbescheid, der heute angekommen ist, ist der erste welcher keine Fehler enthält. Außerdem wird auf jedem neuen Bescheid der vorherige explizit aufgehoben. Heißt das, dass dieser heutige Bescheid der erste mit Gültigkeit ist? Wenn das der Fall ist, dann müsste er der Verjährungsfrist von 3 Monaten unterliegen, oder nicht? Lege ich dann wieder Widerspruch ein, diesmal mit Verweis auf Verjährung?

Ich habe alle meine Antworten innerhalb weniger Tage getätigt, mit Einschreiben, man kann mir also keine Herauszögerung vorwerfen. Natürlich weiß ich nicht wie sich das mit dem Tippfehler verhält, welcher hoffentlich nachvollziehbar ist, aber ja nicht die Schuld der Behörde.

Als Disclaimer: Mir ist klar dass das hier keine Rechtsberatung mit legaler Wirksamkeit ist. Aber falls hier jemand Erfahrung hat wäre das schonmal sehr hilfreich.

Fahrrad, Polizei, Recht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, rotlichtverstoß

Sollte Wahl-Verweigerung mit Bußgeldern geahndet werden?!

Hallo alle miteinander,

ich habe kürzlich gelesen, dass in Belgien gegen Bürger, welche bei einer politischen Wahl die Stimmenabgabe verweigern, Bußgelder von bis zu 80 € verhängt werden können. Wahlverweigerung gilt im kleinen Nachbarland demzufolge offenbar als Ordnungswidrigkeit:

https://www.vrt.be/vrtnws/de/2019/05/24/in-belgien-herrscht-wahlpflicht-was-passiert-wenn-ein-wahlbere/

Da fing ich an, mich zu fragen, ob es helfen könnte, wenn man etwas vergleichbares nicht auch hier in Deutschland einführen würde?!

Immerhin sollte es doch ein Privileg sein, in einem demokratischen System an freien Wahlen teilnehmen zu dürfen, gerade vor dem Hintergrund, dass ein absoluter Großteil der Menschheit (in zig anderen Ländern) über solche Rechte nicht verfügt. In vielen Ländern kämpfen gar nicht wenige Menschen unter Gefahr ihres Lebens für ein demokratisches System und das Recht, wählen zu dürfen.

Vor dem Hintergrund finde ich das schon irgendwie extrem respektlos von Leuten hierzulande, dass sie nicht wählen gehen und dieses wichtige Grundrecht quasi mit Füßen treten. Aussagen wie "Es ändert sich doch eh nichts!" oder "Alle Parteien sind Mist und deshalb wähle ich auch keine." erscheinen mir da dumme Ausreden zu sein.

Glaubt ihr, es würde sich etwas in der Hinsicht ändern, wenn man gegen solche Verweigerer nach einer Bundestagswahl etc. saftige Bußgelder austellen würde? Oder würde das nichts ändern bzw. irgendetwas nur noch schlimmer machen?!

Haltet ihr eine solche Handhabung (es ist ja quasi Bestrafung/Ahndung) für vereinbar mit den bundesdeutschen Gesetzen oder wäre das am Ende "undemokratisch"?!

Bin mal auf eure Meinungen zu der Idee gespannt. Vielen Dank!

Nein, auf keinen Fall. 87%
Ja, könnte helfen. 6%
Andere Meinung.... 6%
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Anzeige, weil ich Paarungsrufe vor dem Fenster meiner Geliebten imitierte ("Lärmbelästigung")?

Hey, ich beschäftige mich in meiner Freizeit intensiv mit der Tierwelt und habe im Zuge dessen unter Anderem gelernt, wie man Paarungsrufe (auch von Löwen bzw. Panthera leo) imitiert: Diesen Skill wandte ich heute um 17 Uhr (also vor Nachtruhe!) vor dem Fenster ihrer Wohnung an, damit ich ihr endgültig nach 1 1/2 Jahren in der Freundeszone meine Liebe gestehen kann (sie ist ebenfalls obgleich weniger intensiv bzw. versiert wie ich an der Tierwelt interessiert ist), jedoch hat sie keine direkte Antwort erwidert, sondern stattdessen die Polizei auf meinen Hals gehetzt (, die relativ schnell kam, da die Polizeistation nur ≈ 200m Luftlinie entfernt ist), die mir dann mitteilte, dass sie und ihre Nachbarn (sie haben sich scheinbar ggü. mir denunzierend kollektiviert...) Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten.

Leider bin ich aber pleite (bin Student) und kann mir weder Bußgeld, noch Anwalt oder sonst eine unnötig-bürokratische BRD-Scheiße leisten - Wie kann ich jetzt rechtlich Schadensminimierung betreiben? Und die wichtigere Frage: Muss ich je Anzeige jeder einzelnen Person (also ihr inkl. jeden ihrer Nachbarn) dann die Geldstrafe bezahlen oder zählt die Anzeige aller Beteiligten zusammen?

Zur Einordnung, damit man als Laie versteht, wie viel Aufwand diese Geste war bzw. damit man zeigen kann, dass meine Intention nie Lärmbelästigung war: Als Mensch bzw. Homo Sapiens braucht es eine akustisch präzisen Rekalibrierung des Stimmapparats, wobei durch gezielte Kontrolle der subglottalen Druckvariationen, Vokaltrakt-Anpassungen und modulierten Atemtechniken ein tief resonanter, gutturaler Klang zwischen 80-150 Hz erzeugt wird UND exakte Synchronisation der stimmbildenden Mechanismen und eine adaptive Feinabstimmung an die individuellen physiologischen Gegebenheiten, um die charakteristische, periodisch modulierte Amplitudenhüllkurve sowie die spektrale Zusammensetzung der Obertonanteile authentisch zu emulieren ist gefragt, was sehr viel Arbeit und vor allem Training benötigte!

Referenz eines generischen männlichen Löwen-Paarungsrufes:

https://www.youtube.com/watch?v=xRI3MvIzCNo

PS: Während unserer Freundschaft habe ich ihr bereits meiner Nettigkeit/Lehrbereitschaft halber gezeigt, wie man Paarungsrufe imitiert und sie fand es immer lustig. Entsprechend dachte ich, dass es angemessen bzw. verhältnismäßig wäre... Also war meine Intention offensichtlich nie böswillig oder störend gemeint!

Angst, Beziehung, Anzeige, Lärmbelästigung, Ordnungswidrigkeit, Streit

25 Km/h Mofa ohne Prüfbescheinigung?

Hallo zusammen,

Ich habe letztens mit einem Spezel diskutiert und würde mir hierzu gerne euren Rat einholen.

Es geht darum, daß er für den erwerb sämtlicher Führerscheinklassen aktuell noch gesperrt ist sowie eine MPU angeordnet wurde.(Da er früher einmal beim Schwarzfahren mit einem PKW erwischt wurde) Die hierfür erhaltene Strafe hat er bereits verbüßt bzw bezahlt. Genauere Details dazu kenne ich leider nicht.

Nun hat er sich einen 25 km/h Roller gekauft und diesen auch auf sich versichert. Er hat jedoch hierfür nicht die nötige Prüfbescheinigung, möchte diese aber demnächst erwerben.

Allerdings fährt er bereits jetzt, da es laut seiner Aussage, sowie auch meiner Recherche nach nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Jetzt meine Fragen :

1. Ist es wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sie nicht besitzt, oder nur wenn er sie nicht dabei hätte ?

2. Da er nicht im Besitz der Prüfbescheinigung ist, wäre es dann vorsätzlich und wäre dann mit einer höheren Strafe zu rechnen ? Gar einer Straftat ?

3. Wie wäre es im Falle der wiederholungstat ? Bleibt es immer bei einer Ordnungswidrigkeit?

Das würde mich tatsächlich interessieren.

Vielen Dank vorab und bitte bei den Antworten sachlich bleiben. Kommentare wie "soll er sie doch einfach machen" oder ähnliches, bitte sparen. Soweit kann ich selbst noch denken, jedoch würde mich die rechtliche Lage äußert interessieren !

Danke !

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Mofa, Moped, Ordnungswidrigkeit, Polizeikontrolle, Roller, fahren-ohne-fahrerlaubnis, Prüfbescheinigung

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