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Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.

Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.

Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.

Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.

Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".

Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.

Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.

Frage 1:

darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?

Frage 2:

da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?

Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.

Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

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Kann der Lehrer mich anzeigen?

Guten Tag,

heute war ich in meiner ehemaligen Schule, da ich ein Zeugnis abhole wollte. Ich war vor 6 Monaten Schüler dieser Schule.

Ich warum um 14:40Uhr in der Schule mit meinem Auto und parkte auf dem leeren Schulhof, alle Autos die normalerweise dort parken waren weg, da alle bereits Schulschluss hatten.

Ausser der Lehrer, um den es geht, stand mit seinem Auto dort und wollte grade los fahren.

Als ich aus meinem Auto stieg und Richtung Eingang der Schule lief, stieg der Lehrer aus und rief „hey park dein Auto weg, sonst ruf ich die Polizei und das gibt schulische Konsequenzen“. Daraufhin rief ich „ich bin in 1 Minute wieder da, ausserdem bin ich nicht mehr Schüler der Schule“.

Dann hat er sein Handy gezückt und fotografierte mein Kennzeichen, woraufhin ich zu ihm ging und sagte das er mein Auto nicjt fotografieren soll, wir diskutieren (er war schon immer ein Aloch als Lehrer) ..

zufällig kam der Schulleiter aus der Schule und sagte das ich umparken sollte, da ich sehr sauer war verneinte ich und der Lehrer um den es ging fotografierte nochmal, während er zitterte, ich fragte ihn wieso er mein Auto fotografiert und dabei zittert. Ich ging dann zu seinem Auto um es zu fotografieren, dabei strick meine Jacke gegen seine und er schrie „Herr Schulleiter, haben sie gesehen wie er mich angerempelt hat?“.

ich lachte und sagte das dies lächerlich sei.

Am Ende sagte er das er zur Polizei gehen wird und ich sagte „ich kenne ihre Kinder“ woraufhin er schrie „wie sie sehen meine Kinder heute?!“ ich antwortet „nein, ich kenne ihren Sohn aus meiner alten Schule, er war ein Freund von mir“.
er ging zu seinem Auto und schrie „ich gehe jetzt zur Polizei“.

Ich erklärte dem Schulleiter das ich die Kinder des Lehrers aus meiner alten Schule kenne und mit denen befreundet war.

was sagt ihr zu diesem Vorfall ? Was davon will er gegen mich verwenden ?!

LG



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Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






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Filmriss, Sorge um Straftat?

Guten Morgen Ich fürchte hier kann mir nur wenig geholfen werden, trotzdem möchte ich mir mal die Bedenken „von der Seele" schreiben. Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Ratschlag für mich. Undzwar gehts um Folgendes Problem: 

Normalerweise trinke ich nur sehr wenig und selten Alkohol. 

Nur letzten Freitag trank ich soviel, dass ich letztlich im Krankenhaus zum Ausnüchtern gebracht werden musste. Dieser Umstand löst bei mir ein derart schlechtes Gewissen aus dass ich mir nun gedanklich alle möglichen Schreckensszenarien ausmale. Ich arbeite im Sozialbereich und darf keinen Eintrag in mein Führungszeugnis erhalten.

Ich war an besagtem Abend alleine unterwegs. Laut Rettungsdienstbericht wurde ich auf der Straße liegend angetroffen. Ich weiß nur nicht wie stark befahren die Straße war. Ist es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wenn man im Vollrausch auf der Straße liegt? Und sich dort torkelnd bewegt? Womöglich sogar auf ner Hauptstraße? Gefährlicher Eingriff in denStraßenverkehr etc? Ich habe von Rechtsfragen wirklich keine Ahnung. Um ca 23:15 holte mich der Rettungsdienst ab und ab ca 22:15/22:30 weiß ich nichts mehr. Meine Bedenken gehen in die Richtung, dass ich angezeigt worden sein könnte. Dass der Rettungsdienst die Polizei gerufen hat, da etwas passiert ist. Oder dass die Polizei den RD gerufen hat nachdem sie mich angezeigt hat. Ich weiß es doch nicht  wenn ich in dem Zustand eine Straftat begangen hätte, Pöbelei, Sachbeschädigung (was ich für sehr unwahrscheinlich halte in meinem Zustand, ich konnte gar nicht mehr gehen und stehen) hätten die mich dann nicht mit zur Wache genommen? Ich kann mich an keinerlei Dialog mit Polizisten erinnern. Zudem soll ich im Krankenhaus nachdem ich aufgewacht bin, laut Notfallbericht aggressiv gewesen sein. Ich kann mich an eine Diskussion mit dem Pfleger erinnern, der mich danach hinausbegleitet hat. Es tut mir alles so leid und wünschte ich könnte den gesamten Abend irgendwie rückgängig machen. Ich werde auch auf jeden Fall nochmal zur Notaufnahme zurückgehen um mich bei allen dort für mein Fehlverhalten zu entschuldigen, in der Hoffnung dass man dort von einer Anzeige wegen Beleidigung absieht. 

Kann ich es irgendwie herausfinden ob eine Anzeige gegen mich vorliegt? Bei der Polizeidienststelle anrufen etc? Oder mache ich mich dann erst recht verdächtig? Wie lange dauert es im Allgemeinen bis man Post von den Behörden erhält? Wenn es drei Monate oder länger dauert, halte ich es nicht aus. Kann wahrscheinlich kein Auge mehr zutun bis ich da nicht Gewissheit habe. Oh man, es ist mir eine große Lehre und ich lasse fortan die Finger vom Alkohol. Ich hoffe ich komme irgendwie glimpflich aus der Nummer heraus. Mit ängstlichen Grüßen

Michael

Polizei, Ordnungswidrigkeit, Polizeikontrolle, Rechtsfrage, Rettungsdienst, Straftat, Filmriß, Polizeieinsatz

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