Auf eigenem Grundstück Erregung öffentlichen Ärgernisses?

6 Antworten

Erregung (passendes Wort zur Straftat) liegt vor, wenn mab öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt;

Einfach nur nackt am Balkon zu sein gehört nicht dazu, was anderes wäre es, wenn du durch irgendwelche Handlungen auf deine Nacktheit in sexueller absicht aufmerksam machst; was den privaten Balkon betrifft, wenn er normal einsehbar ist, ist das auch öffentlich

Im allgemeinen kann sie sich auf ihrem Balkon natürlich nackt aufhalten. Aber im Einzelfall kann es einen Ordnungswidrigkeit darstellen wenn der Balkon gut einsehbar ist und sich andere davon gestört fühlen. Pauschal kann man hier nichts sagen.

In jedem Fall stellt es im Höchstfall keine Straftat sondern nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Es nennt sich dann "Belästigung der Allgemeinheit".

Hier zu nachlesen: Link 1 & Link 2

Ja wenn du jemanden jemanden der in der Öffentlichkeit ist verergerst

hinnerkx  08.10.2019, 11:09

Nein, denn das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Was Du meinst, ist Belästigung der Allgemeinheit und nicht Erregung öffentl. Ärgernisses.

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Wie sieht es mit der Nutzung des Parkplatzes aus? Wird der Parkplatz ausschließlich von Bewohnern des Hause benutzt, wo deine Freundin wohnt? Dann ist es ok.

Gehört, der Parkplatz allerdings zu einer öffentlichen Einrichtungen, bspw Kindergarten, dann könnte dieser Parkplatz als Teil der Öffentlichkeit gelten.

Die nächste Frage wäre, wie gut ist die Sicht auf den Balkon. Ist der Balkon nahezu ebenerdig oder befindet er sich relativ hoch?

Ist der gesamte Balkon einsehbar, weil da nur ein Metallgitter ist, oder ist da eine Verkleidung und man kann die Personen auf dem Balkon nur ab Hüfthöhe sehen?

Generell gilt auch hier wieder der Satz: "Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter."

jpcrusher 
Fragesteller
 07.10.2019, 17:55

DerParkplatz ist der eines Supermarktes und man kann alles sehen I wohl der Balkon ungefähr 4 Meter hoch ist

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Dann würde ich eine Zivilklage veranlassen dass euer persönlicher Frieden gestört ist dort. Ihr habt dort schließlich einen festen Wohnsitz. Und Ihr könntet beantragen dort Schilder aufstellen zu lassen so dass mir das aus der Ferne schon weiß, dass man da nicht zu stören hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung