Nackt durch eine Großstadt?
Hallo liebe Community. Nur so als hypothetische Frage? Darf ich mich in einer Großstadt wie München oder so in der Öffentlichkeit nackt bewegen oder nicht? Gegen welches Gesetz könnte ich verstoßen? Denn mit Erregung öffentlichen Ärgernisses hätte das ja nichts zu tun weil das voraussetzen wurde dass man sexuellen Handlungen nachgeht
6 Antworten
Öffentliche Nacktheit ist in Deutschland nicht verboten, wohl aber sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit.
Gegen Nacktheit kann nur der allgemeine "Gummi-Paragraph" §118 angewendet werden.
§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Hiermit wurden schon oft Platzverweise verhängt oder Ermahnungen ausgesprochen. Nur selten kommt es danach zu Verurteilungen.
Nacktheit, die keinerlei offensichtlichen Sexualbezug hat, also weder die Geschlechtsteile betont oder aufreißerisch herzeigt noch sexuelle Erregung darstellt, wird meistens nicht verfolgt.
Im privaten Raum wie Kaufhäuser oder Freibäder gilt natürlich das Hausrecht des Eigentümers. Er kann Verweise aussprechen und Hausverbote erteilen.
Und in Bezug darauf eine Partnerin zu finden? Hast du da einen Rat für mich? Ich habe schon vieles versucht. Mit Freunden ausgehen, Datingplattformen besucht, Bordellbesuche um mit einer Prostituierten eine Beziehung einzugehen,... Nichts hat geholfen
Die meisten Männer lernen einfach viel zu wenige neue Frauen kennen, als dass statistisch da eine passende bei sein kann. Wer sich immer im gleichen sozialen Umfeld aufhält oder viel zu viel zu Hause herumsitzt oder sich nur mit Männern trifft, der lernt eben auch keine neuen Frauen kennen: Wer nicht Lotto spielt, der kann auch nicht gewinnen.
Erfahrungsgemäß passt etwa jeder 100ste Mensch gut als Partner, passendes Geschlecht, Alter und soziales Umfeld vorausgesetzt. Je jünger oder mehr Mainstream man ist, desto mehr passen vielleicht (etwa jeder 50ste), je älter oder spezieller man ist, desto weniger (vielleicht nur jeder 200ste), aber die Größenordnung bleibt trotzdem richtig. Daher gilt ganz klar, dass man viele neue Menschen kennenlernen muss, damit ein passender dabei sein kann.
Viele Männer denken, dass sie wildfremde Frauen aufreißen können müssten. Das ist nicht der Fall. Man muss sich so entspannt und locker wie möglich kennen lernen, dann können beide spüren, ob Wellenlänge und Chemie passen. Das Ansprechen wildfremder Frauen auf der Straße oder in Diskotheken hat für die allermeisten Normalos quasi keine Chance auf Erfolg.
Typische Tipps sind daher, öfter mal neue Hobbys oder gesellige Sportarten (z.B. Paartanz, Klettern, Wandern) auszuprobieren, sich in Vereinen oder Ehrenamt zu engagieren (z.B. DLRG, Rotes Kreuz, Sport) und viele Einladungen von Freunden anzunehmen und oft auszugehen. Man muss die Chance maximieren, immer wieder neue Menschen zu treffen und möglichst das Umfeld so selektieren, dass Gemeinsamkeiten und ähnliche Interessen vorhanden sind.
Etlichen "Problem-Männern" mangelt es aber auch an Selbstbewusstsein und maskulinen Eigenschaften wie Entscheider-, Macher- und Führungsqualitäten. Mit Zaudern, Jammern, Nörgeln, Angst, ewiger Rücksicht und Hilfsbereitschaft wurde noch so gut wie keine Frau gewonnen und Notgeilheit, Verklemmtheit, Verkrampftheit, schmieriges oder plumpes Ansprechen schon gar nicht. Selbstsicheres Auftreten, eine erfolgreiche Lebensführung, mit sich selbst im Reinen und zufrieden sein sind bessere Ausgangsbedingungen.
Konkret zu deinen Stichworten: Online-Datingplattformen sind für Normalos extrem oft erfolglos und frustrierend. Bordellbesuche sind destruktiv und führen logischerweise nicht zu Partnerschaften. Ausgehen in Discos oder auf Konzerte ist auch nicht hilfreich, weil man sich dort nicht gut kennenlernt.
Beachte die Tipps zu Hobbys, Vereinen, Sport.
Fällt eher unter Belästigung der Allgemeinheit, aber das ist natürlich sehr vage ausgelegt. Wenn sich die Leute nicht aktiv gestört fühlen müssen, weil du vor deren Nase herumtanzt, dann passiert da wenig.
Das heißt ich könnte eine Geldstrafe bekommen weil ich nicht angemessen gekleidet bin aber ich würde nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen?
In der Praxis wirst du vermutlich von den Leuten dumm angemacht und die Polizei würde dich nach Hause schicken um Kleider zu holen.
Geldstrafen wurden aber auch schon verhängt: https://www.saarheim.de/Entscheidungen/OLG%20Karlsruhe%20-%202%20Ss%20166aus99.htm
Mit einer Freiheitsstrafe musst du in keinem Fall rechnen. Geldstrafe ist zwischen 5 und 1000€.
es ist erlaubt wenn es keinen sexuellen Hintergrund hat....man darf also nicht mit Erektion rumlaufen.......außerdem ist es nur so lange Erlaubt bis sich jemand belästigt fühlt und es anzeigt....ab dann gilt es als ÖFFENTLICHES ÄRGERNIS und ergibt einen Platzverweis und eventuell ein Bußgeld.....oder der Beamte sagt: Bitte verhüllen sonst Platzverweis.
Nacktheit in der Öffentlichkeit wird nur solange tolleriert bis sich irgendein ,,verklemmte,, davon belästigt fühlt....ab dann gilt es als: Öffentliche Störung der Ordnung......als Ordnungswidrigkeit sozusagen.
das sind Gummiparagraphen !
Also erlaubt ist vieles bis sich jemand gestört fühlt.....ab dann ist es nichtmehr erlaubt.
Obdachlose werden nur dann von ihrem Alkohol konsumierenden Platz verdrienen wenn sich jemand daran stört.
es ist erlaubt in der Fußgängerzone Stundenlang bewegungslos Rum zu stehen.....BIS SICH JEMAND GESTÖRT FÜHLT....ab dann gilt es als Öffentliche Belästigung....und Beamte haben dann das Recht und Die Aufgabe diese ,, Belästigung zu beseitigen durch PLATZVERWEIS...ist halt tatsächlich so krass
Man muss nur einen Paragraphen zurückblättern um die passende strafnorm zu finden.
weil das voraussetzen wurde dass man sexuellen Handlungen nachgeht
Dann mache das und lerne die Realität kennen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Grundsätzlich hast Du recht. Da primäre Geschlechtsmerkmale aber Recht schnell von der Öffentlichkeit sexualisiett wird, hast Du die A Karte. Zumindest wirst Du von Beamten bedeckt.
Ich habe es eh nicht vor zu machen. Davon abgesehen. Es sei denn es würde mir helfen mit 31 endlich eine Partnerin zu finden. Aber ich bezweifle dass sich das positiv auf die Partnersuche auswirken würde