(Bitte keine Trollbeiträge oder Ähnliches schreiben)
Diese Frage ist ausschließlich eine Theoriefrage, und hat nichts mit mir zu tun, denn ich finde Gesetze usw. ziemlich interessant.
Also... Wäre es ,,Erregung öffentlichen Ärgernisses,, wenn man in der Öffentlichkeit masturbiert, aber versucht es möglichst unauffällig zu machen. z.B die Hand in die Hosentasche stecken, und dann auf diese Weise onanieren, oder es allgemein einfach sehr unauffällig machen, sodass man auch nicht vom Geschlechtsteil sieht. Würde es doch jemand herausfinden, würde man sich dann strafbar machen? Eigentlich ja nicht, denn niemand konnte das Geschlechtsteil sehen, außerdem war es ja eh sehr unauffällig, und erst unter genauerer Beobachtung eventuell feststellbar?
Danke im Vorraus an alle hilfreichen Antworten. (: