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Studienabbruch Bafög-Amt nicht rechtzeitig gemeldet?

Leute, ich glaube ich hab richtig Mist gebaut.

Ich beziehe Bafög (den Höchstsatz) und studiere seit WS 21/22. Ende des dritten Semesters habe ich gemerkt, dass mein Studium nichts für mich ist und mich nach Alternativen umgesehen. Ich habe dann auch einen dualen Studienplatz bekommen für den 01.10.23. Der Vertrag dazu wurde am 06.05.23 unterschrieben. Da ich weiterhin zur Uni bin + dort gewohnt habe, habe ich das Bafög weiterlaufen lassen (SS23 von 01.04.-30.09.). Meine Wohnung auf den 31.07.23 gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir außerdem Angeboten, dass ich ab dem 01.08. schon dort arbeiten kann.

Jetzt habe ich das vor paar Tagen dem Bafög-Amt online gemeldet mit der Begründung "Beginne ab 01.08. eine Ausbildung". Und heute kam ein Brief, dass sie eine schriftliche Erklärung wollen, wann ich mich zum Studienabbruch entschieden habe und eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Scheiße. Das kann doch nichts gutes heißen, oder?

Habe mich jetzt mal informiert (ich weiß, dass hätte ich definitiv früher machen sollen) und man ist verpflichtet, den Abbruch sofort mitzuteilen. Wenn man das nicht macht, muss man Gelder zurückzahlen und es droht ein Bußgeld (von bis zu 2.500€)!

Glaubt ihr ich komme aus der Sache irgendwie raus (zumindest ohne Bußgeld)? Könnte mich echt selbst schlagen für diese Dummheit. Habe überlegt am Montag mal dort anzurufen und die ganze Sache zu schildern...

Bußgeld, BAföG, Ordnungswidrigkeit, BAföG-Rückzahlung

8 Punkte auf einmal in Flensburg?

Hallo!

einfach mal die Frage man nehme an man hat einen Bußgeldbescheid erhalten mit 8 Punkten die drohen. Man hat aber aktuell 0 Punkte. Und sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen Punkte oder Fahrverbotstechnisch.

Wird dann trotzdem direkt der Führerschein entzogen und die Vorstufen (Ermahnung, Verwarnung) übersprungen?

„Das Punktesystem kennt ein abgestuftes System von Verwarnungen und Maßnahmen, bevor es zu einer Fahrerlaubnisentziehung kommt. Diese Abstufungen sollen auch nicht demjenigen vorenthalten sein, der durch eine Verurteilung oder einen Bußgeldbescheid eine Maßnahmenstufe übersprigen würde. So wird der Punktestand des Betroffenen auf 13 Punkte reduziert, wenn er durch die Entscheidung auf mindestens 14 Punkte käme, ohne zuvor gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG verwarnt worden zu sein. Wenn durch eine Entscheidung "auf einen Schlag" eine Stufe mit mehr als 13 beziehungsweise 17 Punkten erreicht wird, ohne dass zuvor eine TeIlnahme an einem Aufbauseminar angeordnet war, erfolgt eine Herabsenkung auf 17 Punkte. Übrigens kann ein Unterlassen der nach § 4 Abs. 3 StVG gebotenen behördlichen Maßnahmen bei mehreren getrennt geahndeten Verstößen auch mehrfach beziehungsweise wiederholt zu einer Rückstufung führen.“

dies war allerdings zur alten Regelung. Wie ist das aktuell?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank!

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Flensburg, Ordnungswidrigkeit, Punktesystem, Fahreignungsregister

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