Darf man Müll von Nachbarn Vor deren Tür stellen?

7 Antworten

Fotos machen könnte was bringen. Das Zeug zu fotografieren, wenn es gerade geflogen kommt dürfte hingegen schwieriger sein. Aber auf jeden Fall den Vermieter kontaktieren. Und das mit den trampeln ist kein Zufall.

Verboten ist es sicher nicht, aber mit so Leuten darf man sich nicht anlegen. Ich habe ein ähnliches Theater hier, nur, dass es nicht um Gegenstände geht. Leute die sowas machen sind unbelehrbar, meist erreicht man genau das Gegenteil, wenn man sich beschwert. Wenn sie keinen Müll mehr runterwerfen dürfen trampeln sie dafür etwas lauter, so in der Richtung.
Nach meiner Erfahrung hast du 3 Möglichkeiten: Ausziehen, dafür Sorgen, dass sie ausziehen, oder es hinnehmen.

Nureinefrage137 
Fragesteller
 04.11.2019, 11:18

An sowas habe ich auch schon gedacht. Das die es dann einfach noch mehr aus provozieren werden. Aber ich kann es mir einfach nicht mehr gefallen lassen :(.

Nö wenn dann ziehen Die aus

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Maldweister74  04.11.2019, 11:36
@Nureinefrage137

Ich habe mich 2 mal beschwert und am Ende war ich noch der Depp, jetzt mach ich halt mit, aber ändern tut es nichts.

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schleudermaxe  05.11.2019, 06:25

...seit wann nicht mehr verboten?

Zitat:

Ein Bußgeld kommt vor allem nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Betracht, wenn jemand dadurch gegen die Vorschrift von § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG verstößt.

Dies setzt voraus, dass jemand Gegenstände des Hausmülls oder des Sperrmülls außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert.

Dies muss fahrlässig oder sogar vorsätzlich geschehen sein.

In diesem Fall darf die zuständige Verwaltungsbehörde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängen.

Dies folgt aus § 69 Abs. 2 KrWG. Hierbei kann es sich etwa beispielsweise um die Gemeinde oder einen Landkreis handeln

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.... das halte auch ich für illegale Abfallentsorgung und bei uns hier auf dem Land ist das eine Straftat.

Als Vermieter bin ich für Straftaten nicht zuständig, also ist eine Beschwerde an mich gerichtet falsch.

Es muss eine Anzeige her, gerichtet an die Ordnungsbehörden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das dürfen Sie nicht. Sollte auch in einer Hausordnung stehen. Fotografieren Sie den Unrat und zeigen Sie das dem Vermieter. Sie sollten das Problem auch schriftlich zum Vermieter senden.

Klar kannst Du das machen. Häng aber einen Zettel dran: "An Absender zurück."

Mit dem benutzten Klopapier und Taschentücher wickelst Du die Briefe ein, legst die dafür benutzen Einmalhandschuhe dazu und wirfst ihnen alles in den Briefkasten. Auch hier Zettel nicht vergessen.

schleudermaxe  05.11.2019, 06:24

Falscher Weg, Zitat:

Ein Bußgeld kommt vor allem nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Betracht, wenn jemand dadurch gegen die Vorschrift von § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG verstößt.

Dies setzt voraus, dass jemand Gegenstände des Hausmülls oder des Sperrmülls außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert.

Dies muss fahrlässig oder sogar vorsätzlich geschehen sein.

In diesem Fall darf die zuständige Verwaltungsbehörde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängen. Dies folgt aus § 69 Abs. 2 KrWG.

Hierbei kann es sich etwa beispielsweise um die Gemeinde oder einen Landkreis handeln

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schleudermaxe  05.11.2019, 09:36
@bwhoch2

... greift, z.B. für die Verbrennungstonnen in Kleingärten und Grünzeugsqualmerei.

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