Heyy, mich würde mal interessieren, ob die Polizei einem Notruf nachgehen muss, auch wenn nichts gesprochen wird.. Falls ihr versteht, was ich meine o:
Also muss die Polizei den Notruf verfolgen, wenn man Einafch anruft und nicht mehr reden kann.. Z.b. Wenn man taubstumm ist, oder wenn man es schafft im letzten Moment anzurufen, bevor man ohnmächtig wird.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke
Lg: Max