War die 2G-Regel während der Pandemie diskriminierend?
2G hat bedeutet, dass man geimpft oder genesen sein musste.
Für mich persönlich war es zwar Humbug, da ich die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) als sehr sinnvoll betrachtet habe. Aber Diskriminierung war es mMn nicht, denn Diskriminierung im juristischen Sinn (nach Art. 3 GG) liegt nur vor, wenn jemand ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird. Die Gerichte haben zumeist geurteilt, dass 2G auf einem sachlichen Grund (Infektionsschutz) beruhte.
Wie seht ihr das?