Unserer Verfassung vorangestellt ist die sogenannte Präambel – eine Art ideeller Überbau. Bemerkenswerterweise wird darin im ersten Satz - noch vor den Menschen – Gott benannt: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben", heißt es.
Schon bei den Beratungen im Parlamentarischen Rat 1948 wurde darüber diskutiert, ob es Gott braucht oder nicht. Schließlich entschied man sich für den Vorschlag des späteren Bundespräsidenten Theodor Heuss: "In Verantwortung vor Gott". Der Gottesbezug sollte darauf hinweisen, dass auch das Grundgesetz eben letzten Endes Menschenwerk ist – und nicht perfekt und keineswegs über allen Dingen steht. Eine Warnung gleichzeitig aus den Lehren der NS-Zeit.
In Zeiten zunehmender Kirchenferne und unterschiedlichsten Weltanschauungen, wie zeitgemäß ist dieser Gottesbezug noch?