Sollte ein Banküberfall ohne verletzte mild bestraft werden?
Weil es ein verbrechen ohne Opfer ist und kaum ein Schaden angerichtet wurde, weil die Banken versichert sind.
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6 Antworten
... weil die Banken versichert sind.
Ach, und den Versicherungen entsteht kein Schaden? Waechst bei denen das Geld im Garten oder was?
Ich behaupte mal: Einen Banküberfall OHNE Verletzte gibt es gar nicht!
Zumindest der oder die Mitarbeiter/innen werden durch den Überfall psychische Verletzungen davontragen.
Davon einmal abgesehen ist ein Banküberfall (oder auch jeder andere Überfall) ein schweres Verbrechen, das entsprechend hart bestraft gehört.
weil die Banken versichert sind.
Öhm... nein!
Mit der Begründung wäre auch fast jeder Auto-Diebstahl, jeder Einbruch in eine private Wohnung usw. eine Lappalie - denn auch diese Schäden werden ja in der Regel durch eine Versicherung gedeckt.
Guten Tag!
Ich gehe jetzt mal von einem ganz typischen Szenario aus, bei dem der Täter während der Tat eine Waffe dabei hat.
Wenn der Täter die Waffe zur Drohung mit Gewalt einsetzt, liegt bereits nach der Rechtsprechung des BGH ein verwenden im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB vor. Der Täter muss die Waffe somit nicht gegen das Opfer benutzt haben, indem er abdrückt. Es genügt, dass dies dem Opfer in Aussicht gestellt wird und das Opfer diese Drohung auch wahrgenommen hat (vgl. BGHSt 26, 176). Eine Privilegierung der Strafe bei Opfern, die körperlich oder psychisch nicht zu Schaden kommen, halte ich aufgrund der Gefährlichkeit nicht für vertretbar. Geschütztes Rechtsgut ist nicht nur das Eigentum, sondern auch die freie Willensentschließung des Opfer, ist somit ein Kombinationsdelikt. Das Opfer wird durch den Bankraub in eine lebensbedrohliche Situation gebracht. Dadurch ist sie in ihrer Handlungsfreiheit erheblich unter Druck gesetzt und eingeschränkt. Allein dies begründet den hohen Strafrahmen.
Aber: Wenn man in den Absatz 3 schaut, normiert der Gesetzgeber eine Milderung. Es handelt sich um eine Strafrahmenverschiebung, die keine Bindungswirkung für den Richter entfaltet. Je nach Einzelfall kann der Richter dies entscheiden. In solchen Fallen beträgt in minder schweren Fällen die Strafe Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren.
Kurz: Wegen der Gefährlichkeit halte ich den Strafrahmen durchaus für angemessen, unabhängig, ob bei einem Opfer ein physisch/psychischer Schaden eingetreten ist. Andernfalls würden diejenigen, die durch den Raub nicht psychisch geschädigt werden, schlechter dargestellt. Die Gefahr allein begründet bereits den hohen Strafrahmen. Zudem besteht noch der Milderungsgrund nach Absatz 3.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ist wie mit Einbrechern die irgendwo einbrechen wo Leute im Haus sind. Man nimmt eine Konfrontation in Kauf und um sich zu schützen als Einbrecher ist man dann bewaffnet und tötet entweder, damit es keine Zeugen gibt, oder man droht es an.
Letztlich würde die meisten Räuber ohne zu zögern töten, denn wieso sind sie sonst bewaffnet ? Und einer der das nicht will stiehlt ohne Anwesende.
„Weil es ein verbrechen ohne Opfer ist..“
Tatsache ist, dass es kein Verbrechen ohne Opfer gibt. Auch wenn keine Person körperlich zu Schaden kommt; die psychischen Folgen sind auch im von Dir genannten Beispiel keinesfalls zu unterschätzen oder gar zu bagatellisieren. Aufgrund von solchen o.ä. traumatischen Ereignissen benötigen manche Menschen eine Traumatherapie, andere erkranken an PTBS, einige entwickeln eine Angststörung uvm. Deshalb gibt es definitiv keinen auch nur halbwegs vernünftigen Grund, dieses o.a. Verbrechen zu verharmlosen - weder ethisch/moralisch, noch bezüglich der Strafbarkeit/strafrechtlichen Konsequenzen.
„..kaum ein Schaden angerichtet wurde, weil die Banken versichert sind.“
M.W. verfügt keine Versicherung über einen Gold scheis**** Esel. Selbstverständlich entsteht der zuständigen Versicherung (& deren Versicherungsnehmern durch mögliche Prämienerhöhungen) auch ein Schaden.