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Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Ja. 50%
Nein. 50%
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Was ist eure Meinung über die Abtreibung?

Hallo (:

viele Menschen sind der festen Überzeugung, dass ein Leben bereits ab der Schwangerschaft ein eigenes Recht hat, und man es nicht abtreiben sollte. Im deutschen Gesetz heißt es, man dürfte ein Kind ab dem 3. Monat nicht mehr abtreiben, aus ähnlichem Grund.

Das finde ich nicht richtig.
Meiner Meinung nach besteht das Recht und die Moral, die übrigens menschlicher Schöpfung sind, nur, wenn das Leben ein eigenes Bewusstseins des Lebens besitzt. Also wenn es nicht sterben möchte, weil es ein Zukunftsbewusstsein hat, und weil es konstruktiv denken kann.

Da ein Fötus dies nicht kann, liegt die Entscheidung bei den Eltern. Manchmal sollte ein Leben einfach enden, bevor es angefangen hat. Würde man in allen Fällen das Kind aus der „Moral“ behalten, würde Chaos herrschen und man wüsste nicht mehr, was richtig ist und was falsch. Man muss einen Standard setzen, und das ist, dass es erst Mord ist, wenn ein Kind auf der Welt ist.

In vielen Fällen kann es eben sein, dass ein Kind unpassend ist. Sei es durch Vergewaltigung oder anderen Unfällen, und manche Mütter merken dies eben erst spät, weil sie entweder ein beschäftigtes Leben haben oder es gibt Menschen, bei denen der Bauch erst später heranwächst.

Daher denke ich, dass ein Kind gesetzlich immer abgetrieben werden können sollte. Klar gibt es auch Risiken für die Mutter. Deshalb kann man ja frei entscheiden, ob man es tut. Aber tun dürfte man es.

Was meint ihr?

LG 💕

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Zwangsarbeit- Ein Blick in unsere Zukunft

Zwischen dem 18. und frühen 21. Jahrhundert existierte in vielen Staaten eine sogenannte „allgemeine Wehrpflicht“, die in der Praxis jedoch ausschließlich für Männer galt. Jungen wurden im Alter von etwa 18 Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, eine militärische Ausbildung zu durchlaufen und im Kriegsfall an Kampfhandlungen teilzunehmen. Die Verweigerung dieser Pflicht konnte mit Haft, sozialen Sanktionen oder lebenslangen Nachteilen geahndet werden. Frauen waren – mit wenigen Ausnahmen – grundsätzlich davon ausgenommen.

In Diskussionen des frühen 21. Jahrhunderts wurde die männliche Wehrpflicht dennoch regelmäßig verteidigt. Oft verwiesen Befürworter auf die Tatsache, dass Frauen sich stärker im sozialen Bereich engagierten, etwa in Pflege- oder Erziehungsberufen. Dabei wurde übersehen, dass diese Tätigkeiten freiwillig und frei wählbar waren, während Männer gesetzlich gezwungen wurden, dem Staat körperlich zu dienen – unter potenzieller Lebensgefahr. Auch das Argument, Frauen seien statistisch häufiger Opfer sexueller Gewalt, wurde in Debatten verwendet, um die ungleiche Lastverteilung zu rechtfertigen. Zwar war es tatsächlich so, dass damals sexuelle Handlungen ohne Zustimmung weit verbreitet waren, und dass Frauen deutlich häufiger betroffen waren.

In jedem Fall stellte das Risiko, Opfer eines Verbrechens zu werden, keine moralisch tragfähige Begründung für die Zwangsverpflichtung einer gesamten Bevölkerungsgruppe dar.

Besonders irritierend erscheint aus heutiger Sicht die moralische Doppellogik vieler Gesellschaften jener Zeit. Einerseits wurden Frauen rechtlich gleichgestellt oder in manchen Bereichen sogar bevorzugt – etwa bei Studienplätzen, beruflicher Förderung oder familienpolitischen Maßnahmen. Andererseits blieb die Wehrpflicht fast überall männlich.

Wer als Mann öffentlich Zweifel an der Fairness dieses Systems äußerte, stieß häufig auf Abwertung oder Unverständnis. Beschwerden wurden teils als Zeichen von Schwäche, „Unmännlichkeit“ oder vermeintlichem „Privilegienverlust“ gewertet. Dabei galten dieselben Männer, die zwangsverpflichtet wurden, gleichzeitig als Repräsentanten einer angeblich „toxischen“ oder „dominanten“ Männlichkeit.

Dies führte dazu, dass sich viele junge Männer im 21. Jahrhundert von sämtlichen politischen Lagern gleichzeitig angegriffen fühlten. In der Folge kam es zu einer stillen Krise: Mord- und Suizidraten junger Männer stiegen überproportional an, insbesondere in sozialen Schichten ohne politische oder mediale Repräsentanz. Diese Entwicklung wurde gesellschaftlich weitgehend verschwiegen, bagatellisiert oder pathologisiert, seelische Erschöpfung junger Männer, ihre Wut, Ohnmacht und Einsamkeit fanden kaum Gehör.

Im Laufe des 21. Jahrhunderts wurde diese Praxis zunehmend in Frage gestellt, auch durch soziale Bewegungen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit in beide Richtungen einsetzten. Die Abschaffung der Wehrpflicht oder ihre Öffnung für alle Geschlechter bedeutete jedoch nicht automatisch eine moralische Aufarbeitung. Diese setzte erst ab 2100 ein – mit Denkmälern, offiziellen Entschuldigungen und Bildungsinitiativen.

Besonders deutlich wurde der historische Wandel durch die Erklärung des damaligen Bundeskanzlers Jaron Wellgang im Jahr 2054. Nach dem Ende des russisch-europäischen Krieges, in dem erneut zehntausende junge Männer gegen ihren Willen eingezogen worden waren, wandte sich Wellgang in einer international beachteten Rede an die Nation. Mit bewegter Stimme bat er um Vergebung bei all den Männern, die „vom Staat in den Tod geschickt oder zu Diensten in gefährlichsten Gebieten gezwungen wurden, obwohl sie nie freiwillig zustimmten“. Er erklärte öffentlich, dass dies eine „Untat“ seiner Regierung gewesen sei und dass „so etwas nie wieder geschehen“ dürfe. Es war das erste Mal in der deutschen Geschichte, dass ein amtierender Regierungschef ausdrücklich anerkannte, jungen Männern Unrecht getan zu haben. Diese Rede markierte den endgültigen Bruch mit dem alten Wehrpflichtsystem. Noch im selben Jahr wurde die Wehrpflicht vollständig und dauerhaft abgeschafft – ohne Ersatzpflicht, ohne geschlechtsspezifische Ausnahmen. Seither muss in Deutschland kein Mensch mehr einen staatlich erzwungenen Dienst leisten.

Heute wird die Wehrpflicht für Männer als eine historische Form strukturellen Sexismus verstanden, in einer Reihe mit anderen geschlechtsspezifischen Ungerechtigkeiten wie dem Recht der ersten Nacht, dem Arbeitsverbot für verheiratete Frauen oder der früheren juristischen Entmündigung weiblicher Personen.

Zwar existiert im heutigen politischen System kein Militär im engeren Sinne mehr, da sich Konflikte in der Regel im zivilgesellschaftlichen Raum, doch selbst wenn es ein Militär gäbe, würde der Gedanke, Menschen, noch dazu auf sexistische Weise, zu einem Dienst zu zwingen, gleichermaßen auf Ablehnung stoßen: bei Männern, bei Frauen und bei nichtmenschlichen Intelligenzen.

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