Zeigt es auf, wie krank unsere Gesellschaft ist, dass Tiere wie Gegenstände behandelt werden können, weil sie durch Juristen dem Sachenrecht zugeordnet werden?
8 Antworten
Nein, aber die Frage zeigt auf, dass es einen immer stärkeren Hang dazu gibt die Tiere zu vermenschlichen, ihnen gleichzustellen und ihnen Grundrechte zuordnen zu wollen, auch wenn sie zu einem großen Teil bei uns vor allem der Nahrungsproduktion dienen. Das ist aber wohl mehr ein urbanes Problem, das man auf dem Land eher nicht findet. Wenn die bekannte Tierwelt nur aus überzüchteten Hauskatzen sowie Hunden mit Pullover und Mütze besteht und das Fleisch ansonsten aus dem Supermarkt kommt, dann kann man das zwar im Grundsatz nachvollziehen, aber verstehen kann man es nicht.
Das BGB enthält in § 90a BGB eine Vorschrift, die Regelungen bezüglich eines Tieres enthält. Die Vorschrift beruht dabei auf den Gedanken, dass ein Tier als Mitgeschöpf nicht einer Sache gleichgestellt werden dürfe. Deshalb lautet es in § 90a S.1 BGB auch, dass Tiere keine Sachen sind. Die Vorschrift ist 1990 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (TierVerbG) ist das BGB eingeführt worden, sodass der Gedanke seitdem auch im bürgerlichen Recht verankert ist und vor allem die Gleichstellung von Tieren und Sachen beseitigt hat.
Rechtlichen Auswirkungen des § 90a BGB
Eine Gleichstellung von Tieren mit Sachen wurde durch den § 90a BGB damit ausdrücklich verneint. Allerdings wird in S. 3 des Paragrafen erfasst, dass die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf Tiere anzuwenden sind. So bietet es die Möglichkeit umfassende zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, die bis dato vorbehaltlich bei Sachen möglich waren. So kann unter Umständen der Halter eines Tieres Schadensersatzansprüche, bei einer Tierverletzung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen oder Gewährleistungsrechte bei einem Tierkauf beanspruchen.
Auch strafrechtlich hat der § 90a BGB eine gewisse Reichweite. Trotz des strafrechtlichen Analogieverbots in Art. 103 II GG sind der Diebstahl gemäß § 242 StGB und die Sachbeschädigung nach § 303 StGB von Tieren weiterhin strafbar. Auch eine Einziehung des Tieres nach § 74 StGB ist zulässig.
Tierschutzgesetz als besonderes Schutzgesetz i.S.d. § 90a S.2 BGB
In § 90a S.2 BGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tiere neben den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutz auch durch besondere Gesetze geschützt werden. Die für Tiere geltenden Schutzvorschriften sind vor allem das Tierschutzgesetz. Das Gesetz beruht dabei auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es umfasst Regelungen und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Tierhaltung, Eingriffe und Versuchen an Tieren, sowie Vorschriften zur Tötung von Tieren.
https://www.juraforum.de/news/s-90a-bgb-sind-tiere-im-rechtlichen-sinne-nur-sachen_247068
Nein, weil sie gesetzlich keine Sachen sind.
BGB § 90a: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Grundgesetz Artikel 20a: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Ich finde das nicht "krank".
Tiere werden gegessen, gejagt, gefischt. Das gehört zum Leben dazu.
Ich empfinde es eher als ein Symptom einer naturfernen Luxus-Generation, mit so einer Bambi-Mentalität an das Thema ranzugehen.
tiere gelten vor dem gesetz seit 2015 als lebewesen.
bitte nicht immer dinge in den raum werfen, die man irgendwo aufgeschnappt hat - und sie schon gar nicht als tatsachen hinstellen.
grüessle.