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mietvertrag kündigen gemeinsame WG wohnung?

Ich wohne mit 4 anderen in einer WG, und der Mietvertrag ist ein Solidarvertrag/Gemeinschaftsvertrag, daher haften wir jeweils gegenüber dem Vermieter. Ich habe den Vertrag unterschrieben, aber der Vermieter hat meine Unterschrift nie erhalten, aber ich zahle Miete und er weiß, dass ich in der Wohnung bin.

Ich habe jetzt seit 3 oder 4 Monaten eine neue Wohnung gefunden und wohne in der neuen Wohnung, versuche aber immer noch, meine alte Wohnung loszuwerden. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der sagte, ich solle einen Brief an den Vermieter schicken, in dem ich ihn darüber informiere, dass ich ausziehe und ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündige und dass ich einen neuen Mieter suche, der meinen Platz einnimmt.

Ich habe einen Brief vom Vermieter bekommen, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann und nur ausziehen kann, wenn ich einen passenden Nachmieter finde (daher gehe ich davon aus, dass ich weiter Miete zahlen muss).

Mein Anwalt sagt, dass ich keine weitere Miete zahlen muss, weil ich die Kündigung mit der Kündigungsfrist gesendet habe und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt, weil ich es verstehe, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann, wenn nicht alle Mieter kündigen zusammen, was natürlich nicht passieren würde.

Der Vermieter stimmt dem Einzug der neuen Person möglicherweise nicht zu und lässt mich in einer Wohnung sitzen, in der ich nicht wohne. Die Frage ist also, hat mein Anwalt recht? und wie kann ich meine wohnung verlassen, wenn der vermieter einer neuen person nicht zustimmt?

Danke!

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Kündigungsfrist, WG

Fernablesbare Heizkostenverteiler?

Hallo Zusammen,

im März 2022 wurden hier fernablesbare Heizkostenverteiler installiert.

Durch Zufall - nicht etwa, weil mein Vermieter mich informierte, bekam ich Kenntnis das nun ab diesem Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI) neben den aktuellen Verbrauchswerten von Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen muss. Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Verpflichtend sind außerdem unter anderem Angaben über den Brennstoffmix und über die erhobenen Steuern und Abgaben.

Seit November 2022 frage ich beim Vermieter nach, wann und welcher Form diese Informationen den Mietern zugänglich gemacht werden.Ich werde von Monat zu Monat vertröstet oder ver "arscht". Wie man will.

Das Gesetz sieht vor, das bei nicht Erfüllung der o.g. Dinge der Mieter eine Kürzungsrecht hat. Für Verbraucher*innen sieht die neue Heizkostenverordnung eine neue Sanktionsmöglichkeit vor: Wenn Gebäudeeigentümer*innen entgegen § 5 Absatz 2 oder 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht gemäß § 6a nicht oder nicht vollständig nachkommen, können sie ihren Abrechnungsanteil um drei Prozent kürzen (§ 12).

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?
Das wäre meine Frage. :-)

Besten Dank und Grüße

ikopi

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten

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