Wohnungsüberprotokoll ohne Unterschrift gültig?
Hallo zusammen, habe eine generelle kurze Frage.
Ist ein erfasstes Wohnungsübergabeprotokoll, das weder von Vermieter- noch von Mieterseite unterschrieben ist, ein gültiges Wohnungsübergabeprotokoll?
Denn ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen ist ja nicht verpflichtend.
Allerdings könnte dann ja jeder ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen und behaupten dieses wäre bei Ein- oder Auszug erfasst worden, wenn es ohne jegliche Unterschrift gültig wäre.
Dementsprechend gehe ich davon aus, dass es nicht gültig ist, wie ein ununterschriebener Vertrag?
Danke schon mal für eure Antworten :)
3 Antworten
Auf die Unterschrift des Gegenübers hat man allerdings weder als Mieter noch als Vermieter einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Zwar kann man alle Streitpunkte und jeden Mangel oder Schaden auch allein dokumentieren, ohne eine weitere Bestätigung des Zustands zum Übergabezeitpunkt durch einen Dritten oder Fotos, ist die Dokumentation allein allerdings kaum als Beweis geeignet.
Folglich reicht die Unterchrift von Zeugen und das anfertigen von Photos zur Beweissicherung.
Bei mir als Vermieter, unterschreiben immer beide Parteien , ist besser im Streitfall.
Im Streitfall, der zu diesem Zeitpunkt oft schon besteht, mag aber oft einer von beiden nicht oder es gibt zwei Protokolle, wovon keines von der Gegenseite unterschrieben wird. In solchen Fällen sollte man bei der Übergabe kompetente Zeugen dabei haben.
So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, nicht gültig! aber so oder so, hast du mit einem unterschreibenenen Dokument einen erheblichen Vorteil.
Du kannst beweisen, dass der Vermieter es gelesen und zur Kenntnis genommen hat!
lg, Anna