Welches Verfahren gilt bei der Kündigung einer Garagenmiete?
Bei der Kündigung der Miete für Wohnraum gibt es im deutschen Mietrecht (BGB) klare Vorschriften. Inkl. der Schriftform mit persönlicher Unterschrift. Und das sowohl für die Kündigung durch den Mieter als auch durch den Vermieter.
Aber wie ist das bei einem Mietvertrag für eine Garage?
Ich weiß, dass die Mieterschutzregeln nur für Wohnraum und nicht für Garagen gelten. Dass also der Vermieter jederzeit eine neue Höhe der Garagenmiete verlangen darf.
Aber wie ist es mit den Formvorschriften für eine Kündigung eines solchen Mietvertrages?