Sonderkündigungsrecht?
Hallo Zusammen,
Ich habe einen Mietvertrag einer Mietwohnung (Mehrfamielienhaus) mit Mindestmietdauer von 2 Jahren abgeschlossen. Nun wurde die Haustür und damit auch das Schloss ausgewechselt. Mein Vermieter hat mir dies allerdings nicht mitgeteilt und so stehe ich nun vor verschlossener Tür. Greift hier das Sonderkündigungsrecht, da die Möglichkeit des Betretens meines Mietobjekts vorübergehend nicht gewährleistet ist?
LG
Kündigung,
Mietvertrag