Hallo zusammen,
ich habe eine etwas komplizierte Lage und bitte um einen realistischen Rat:
Meine Mutter und ich haben im April letzten Jahres einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben.
Wenige Wochen später gab es familiäre Spannungen, und ich bin für mehrere Monate ins Ausland zu meinem Vater gezogen – zunächst nur zur Erholung, dann länger. Meine Mutter ist kurze Zeit später ebenfalls zu ihm gereist.
Ich bin erst im März dieses Jahres wieder zurück nach Deutschland gekommen und wohne seitdem dauerhaft in dieser Wohnung – alleine.
Aufgrund der ganzen familiären Belastung und der unstabilen Situation habe ich mich leider nicht direkt bei der Stadt umgemeldet – ein Versäumnis, für das ich mittlerweile ein Schreiben von der Bußgeldstelle erhalten habe. Ich habe inzwischen einen Termin beim Bürgeramt zur Anmeldung gemacht.
Frage:
Soll ich beim Termin das Einzugsdatum angeben, ab dem der Mietvertrag gilt (April letzten Jahres),
oder ab März dieses Jahres, also dem Zeitpunkt, ab dem ich wirklich wieder dauerhaft hier wohne?
Mir geht es darum, ehrlich zu bleiben, aber mich auch nicht unnötig tiefer in Probleme zu bringen.
Vielen Dank für sachliche Einschätzungen.