Wohnung?

3 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Das ist nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

Wenn du einen Mietvertrag unterschrieben hast, muss der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung dir in einem vernünftigen Zustand (leer und gereinigt) übergeben wird.

Ja, er kann die Sachen des Vormieters von einem Entrümpelungskommando wegräumen und woanders lagern lassen. Die Lagerkosten stellt er dem Typ dann in Rechnung. Dir kann das aber alles egal sein.

Wenn der Vermieter dir die Wohnung nicht leer & gereinigt übergibt, verstößt er gegen den mit dir geschlossenen Mietvertrag. Das wäre ein Grund für dich, die Miete zu mindern (oder ganz einzubehalten, wenn die Wohnung noch mit Gerümpel voll & gar nicht einzugsbereit ist).

Es ist die Sache des Vermieters dafür zu sorgen dass Dir die Wohnung ab Mietvertragsbeginn uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Wie er das macht, hat Dich nicht zu interessieren. Darüber solltest Du Dir nicht den Koof zerbrechen, weil es Dich nichts angeht.

Was offensichtlich Schrott ist, darf er entsorgen. Rest muss er aufbewahren, aber da der Mieter offensichtlich Schulden hat, wird er sie nie abholen. Kann er dann nach einer angemessen Frist auch entsorgen oder verkaufen. Aber vorrübergehend muss er das leider aufbewahren.