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Kritik an meinem Hausgrundriss?

Hallo, ich plane aktuell ein Haus für 2-3 Personen. Kinder weiß ich noch nicht ob ich will. Im Alter sollte die untere Etage ggf. separat nutzbar sein. Keller ist nicht geplant - ist eben ein Zusatzkostenfaktor von fast 100k€. Das Haus hat 11x9m.

  • Bin offen für konstruktive Änderungsvorschläge und Anmerkungen.
  • Stauraum ist bei mir HWR, Büro, Ausbau der Treppe als Garderobe, ein Schuppen hinter dem Carport mit 24m² und ein kalter Dachboden. Das schwarze Ding ist die Luke.
  • Der Flur im OG ist minimal aber effizient - ist ja nur Verkehrsfläche.
  • Der Technikraum erscheint zwar groß aber der Platz wird auch gebraucht, soll auch der Wäscheständer hin, da das "Wäschedreieck" Bad - WM - Ankleide kompakt sein soll
  • Die 24er Wand entlang der Längsrichtung ist übrigens eine tragende Wand, von dem her eher nicht verschiebbar.

Danke schonmal für eure Anmerkungen.

Klar Wohnbereich offen lässt sich immer streiten - ich mach die Küche offen, weil: Die Unordnung in dei Speis ausquartiert wird, sprich die Geräte usw... ich eine Lüftungsanlage habe welche die Luft in der Küche absaugt, Frischluft im WZ reinkommt, somit die Gerüche Richtung Küche gedrückt werden. Evtl. könnte man die Couch noch mit einer Schiebetür abtrennen - mir gefällt das mit dem Raumteiler als Regal aber auch gut.

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Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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