Ist es ein Ärgernis, wenn Wohnraum (vor allem durch Mieter) zweckentfremdet und verknappt wird zur eigenen Bereicherung (z.B. möblierte Vermietung bei Airbnb)?
Der Begriff "Zweckentfremdung" einer Mietwohnung bezeichnet die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen, beispielsweise durch Kurzzeitvermietung an Touristen (wie über Airbnb), gewerbliche Nutzung, längeren Leerstand oder bauliche Veränderungen, die die Bewohnbarkeit aufheben. Dies wird in Deutschland nicht durch ein Bundesgesetz, sondern durch lokale Zweckentfremdungsverbotssatzungen der Städte und Gemeinden geregelt, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können zu hohen Bußgeldern (in Berlin z.B. bis zu 100.000 Euro) sowie behördlichen Anordnungen führen, die Nutzung einzustellen. Ausnahmen bestehen oft für eine teilweise gewerbliche Nutzung unter 50% der Fläche oder eine zeitlich begrenzte Untervermietung einzelner Zimmer der selbst bewohnten Hauptwohnung, die jedoch meist meldepflichtig ist.
5 Antworten
Es ist nicht nur ein Ärgernis, sondern dürfte in aller Regel die fristlose Kündigung nach sich ziehen, wenn Mieter ihre Wohnung z. B. über Airbnb weiter vermieten. Egal, ob es eine Zweckentfremdungssatzung in der Stadt gibt oder nicht.
Es handelt sich dabei in aller Regel um eine unerlaubte Überlassung an Dritte, was ein erheblicher Vertragsverstoß ist und nach Abmahnung auch zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
Das ist auch dadurch geregelt, dass das alles der Genehmigung durch den Vermieter bedarf oder du halt die fristlose Kündigung riskierst.
Eigentlich schon. In Berlin bedarf es sogar einer behördlichen Erlaubnis obendrauf. Allerdings scheinen das einige bis viele nicht zu interessieren.
oooooh ich wusste garnicht wie böse ich bin!
die oberste Etage unseres 3familienhauses nutze ich quasi komplett als Büro, mit Ausnahme eines Raumes, der als Gästezimmer dient. Hier wohnt meine Schwester, wenn sie mal zu Besuch ist meistens.
Natürlich ist das ärgerlich. Und ohne Einverständnis des Vermieters kann das auch die fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Mir fehlt etwas Verständnis für diesen Sachverhalt.
Du meinst wohl Vermieter, nicht Mieter. Würde ein Mieter sein Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters so weiter vermieten, ist das ein Kündigungsgrund.
Oder wieso sollte ein Mieter teuren Wohnraum in ein Lager umwandeln, wenn er diese deutlich günstiger als eine Wohnung anmieten könnte bzw. so umbauen und das ohne Genehmigung des Vermieters, damit man dort nicht mehr wohnen könnte? Da wäre er schneller draußen als er den Umbau fertigstellen könnte.