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Ich habe Beratungshilfeschein aber Partnerin nicht

Hey,

ich und meine Freundin ( nicht verheiratet ) wohnen zusammen in einem Haus. Wir beide stehen auch im Mietvertrag. Nun gibt es ein Problem mit dem Vermieter und dazu benötigten wir Hilfe von einen Anwalt.

Da ich krankheitsbedingt aktuell nicht arbeitsfähig bin, habe ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten. Meine Partnerin ist berufstätig und bekommt natürlich keinen.

Die Beratung habe ich alleine beim Anwalt in Anspruch genommen. Der Anwalt sagte, da ich alleine da war, wird das Gespräch über diesen Beratungsschein abgedeckt ( musste nur 15 Euro dazu zahle ).

Am Ende des Gesprächs meinte der Anwalt, da wir beide im Mietvertrag stehen müsste er uns beide Vertreten. Ok das ist auch verständlich.

Erstmal wird der Anwalt nur einen Brief an den Vermieter senden mit unseren Anliegen, in der Hoffnung das sich die Angelegenheit dann erledigt. Da im Brief ich und meine Partnerin vertreten werden, meinte der Anwalt das meine Partnerin die Kosten selber tragen muss.

Nun die große Preisfrage... wie wird das laufen? Wird der Arbeitsaufwand berechnet und durch 2 geteilt ( Mein Anteil wird ja über den Beratungsschein gedeckt )? Oder wird der Arbeitsaufwand x2 genommen weil halt 2 Mandaten? Der Aufwand bleibt doch aber der selbe, egal wie viele Personen im Brief als Mandaten genannt werden!?

Und wie teuer kann so ein Brief sein? Es gibt keinen wirklichen Streitwert. Dort wird der Vermieter nur aufgefordert, seinen Pflichten nach zu kommen.

Wäre dankbar für Antworten von Personen die da auch wirklich Ahnung haben :)

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