Darf ich fristlos kündigen,wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht bezahlt,uns soll jetzt die Fernwärme abgestellt werden.

4 Antworten

Das kommt darauf an. Im Juni ist es erstmal "nur" das Warmwasser. Das berechtig zu einer Mietminderung von 10-20%, zu einer fristlosen Kündigung aber eher erstmal nicht.

Im Winter ist es was anderes, da die Wohnung ohne Heizung unbewohnbar wird.

Woher ich das weiß:Recherche

Hopel527 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 01:33

Ja,ich habe nochmal gegoogelt,sollte 4 Wochen lang,das Warmwasser abgestellt sein,und es wird nicht behoben,darf ich kündigen.Danke für deine Antwort.

Nein, das reicht nicht aus, für eine fristlose Kündigung.

Du kannst die Miete entsprechend mindern.


Hopel527 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 00:31

Verstehe ich jetzt nicht,man kann nicht baden,und im Winter im kalten sitzen,na das sollte schon reichen.

herja  17.06.2025, 01:04
@Hopel527

Weil das eben kein wichtiger Grund ist, um fristlos zu kündigen.

Das sagt ein Anwalt dazu:

Nach § 543 BGB kann der Mieter aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar ist.

Wann ist eine fristlose Kündigung des Mieters berechtigt?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Hierbei sind alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere ein Verschulden des Vermieters und dann die beiderseitigen Interessen abzuwägen.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist in erster Linie die Unzumutbarkeit, so dass diese auch dann möglich ist, wenn kein schuldhaftes Verhalten des Vermieters vorliegt.

Berechtigt ist eine fristlose Kündigung des Mieters beispielsweise dann, wenn der Mieter die Wohnung praktisch nicht mehr vertragsgemäß nutzen kann.

Beispiele, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen können, sind:

  • Völlig durchfeuchtete Wohnung
  • Heizungsausfall im Winter
  • Nichteinhaltung der baulichen Sicherheitsstandards
  • Gesundheitsgefährdung durch die Mietsache
  • Gesundheitsgefährdender Schimmelbefall
  • Andauernde, erhebliche Ruhestörung
  • Unzumutbare Belästigungen durch andere Mieter oder den Vermieter
  • Nichtumsetzung vertraglich vereinbarter Renovierungsarbeiten durch den Vermieter
  • Unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter
  • Anderweitige Vermietung der Wohnung durch den Vermieter
  • Andere Vertragsverletzungen durch den Vermieter

https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/999/wann-darf-der-mieter-fristlos-kuendigen

ichweisnix  17.06.2025, 01:08
@Hopel527
,und im Winter im kalten sitzen

Es ist aber derzeit nicht Winter und die Heizung sowieso aus.

herja  17.06.2025, 01:12
@ichweisnix

Richtig, deswegen ist das im Sommer kein wichtiger Grund zum Kündigen.

Das hast du gut erkannt.

Hopel527 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 01:45

Nach 4 Wochen ohne Warmwasser,ist die Kündigung möglich,Danke erstmal,es sind bei uns über 700 Wohnungen betroffen.

Du kannst auf jeden Fall die Miete mindern.

Mieterverein fragen. Evtl. könnte das Gesetz verlangen, dass ihr einen Workaround versucht, also z. B. Boiler und ihm die Zusatzkosten in Rechnung stellen. Aber ob die gezahlt werden, wenn er nicht für Fernwärme zahlt...

notting

Woher ich das weiß:Hobby