Garage / Tonstudio?
Hey, ich hab eine kleine Frage, meine Freundin und ich wohnen zusammen in einer Mietwohnung, Sie hat eine E-Gitarre und spielt darauf echt laut...
Sie spielt wirklich recht gut jedoch ist sowas extrem laut wie gesagt. Ich hatte also die Idee, unsere Garage eventuell für Sie auszuräumen und "Schalldicht" zu verbauen? ( geht sowas ohne zu Bohren damit keine Schaden entstehen??? ) Wir verwenden die Garage nicht und zahlen trotzdem dafür was eigentlich kein Problem für uns ist. Kann ich also die Garage frei machen von unseren ganzen Stau Sachen und im Baumarkt so Schalldichtungen kaufen? Oder ist sowas verboten in einer Mietwohnung/Garage?
Wir Leben ganz allein in dieser Mietwohnung, wir haben hier keine anderen Bewohner nur Mietungen unter uns da unter uns oft Hochzeiten, Taufen, Geburtstage gefeiert werden.
Ich mache mir aber Gedanken wegen den Nachbarn, wir möchten niemand stören daher frage ich mich was man machen kann das man sowas von außen nicht hört?
6 Antworten
Eine E-Gitarre ist gar nicht laut , du musst nur denn Verstärker runter drehen 😁
Schallisolierung in der Garage kann man mit Latten an die Garagenwand schrauben. Und darauf kann man noch Styropor drauf und Akustikplatten.
Aber ohne Bohren in der Wand geht’s wohl nicht. Das beeinträchtigt aber nicht die Statik
Vielleicht könnte Deine Freundin ja in einer Band mitspielen?
Ansonsten könnte man die Garage mit Eierkartons sehr günstig schalldicht machen.
Es gibt in Deutschland eine Garagennutzungsverordnung. Sollte die Garage zu etwas Anderem genutzt werden als wofür sie gedacht ist, nämlich das Abstellen eines KFZ, kann das ein Bussgeld bis zu 10.000 Euro bedeuten.
Zweckentfremdung der Garage ist nicht erlaubt.
Jegliche Umbauten bzw. Veränderungen an und in eurer Garage dazu gehört auch die angesprochene Schalldämmung müsst ihr mit eurem Vermieter absprechen.
Solche Maßnahmen gehen nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers. Und bei einem späteren Auszug aus eurer Wohnung seid ihr verpflichtet den ursprünglichen Zustand der Garage wieder herzustellen. Alles weitere regelt der bestehende Mietvertrag.