Mieter – die besten Beiträge

Werden Sanierungsarbeiten vor Unterschreiben des Mietvertrages schriftlich festgehalten?

Hallo, wir haben eine Wohnung besichtigt, die im aktuellen Zustand nicht für uns infrage käme. Der Herr, der die Besichtigung führte, hat uns diverse Sanierungsarbeiten aufgezählt (z.B. Erneuerung des Bodens, neue Türen, Sanierung der Badezimmer, Erneuerung der Elektrik…), wodurch die Sache natürlich anders aussehen würde. 

Nun haben wir unser Interesse bekundet und der Vermieter (eine sehr große Gesellschaft, die nicht unbedingt den allerbesten Ruf hat) hat uns einen Mietvertrag zugeschickt. Aber: Die Sanierungsarbeiten sind nirgendwo aufgeführt. Wir haben daher um eine schriftliche Info gebeten - ganz einfach per Mail. Daraufhin rief er uns an und sagte, dass er das nicht machen könne. Warum? Ich finde das komisch. Wir fühlen uns nicht wohl so zu unterschreiben, es ist, als würden wir „die Katze im Sack kaufen“.

Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate - mal abgesehen davon, dass wir und unsere Tochter so lange dort wohnen bleiben müssten, müssten wir ja auch erstmal wieder eine neue Wohnung finden. Der Wohnungsmarkt hier ist recht angespannt, wir haben sowohl Angst davor eine super Wohnung zu verpassen. Aber eben auch davor, dass man uns übers Ohr haut.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das ein übliches Vorgehen oder sind wir zurecht so vorsichtig?

Danke und liebe Grüße 

Moere

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag

Darf der Vermieter Nummern entfernen?

Hallo ich habe vor 3 Jahren eine Hausnummer an meine Haustür angebracht. Das habe ich gemacht weil ich im EG wohne und meine Wohnung nicht als solche zu erkennen war. Wichtige Menschen wie Pflegedienst haben also meine Wohnung nicht gefunden weil es keine Hausnummer gab. Heute komme ich nach Hause und sehe das die Hausnummer abgerissen wurde. Ich hatte darunter einen laminierten Zettel mit dem Namen meiner Straße weil viele glaubten hier würde schon die nächste Straße beginnen.

Darf der Vermieter hier einfach Hausnummern abmachen von meiner Wohnung ohne eine Info? Ich hab schon gedacht hier wären wieder die betrunkenen am Werk. Ich hatte auch einen kleinen Blumentopf auf meiner Stufe zur Tür stehen mit Pflanze. Der wurde auch entfernt. Als ich nachgefragt habe ob der Vermieter was weiß bzw mitbekommen hat, hieß es nur sie hätte es abgemacht weil es nicht hübsch aussehen würde. Ohne die Hausnummer z.B. findet mich hier aber niemand. Darf der Vermieter ohne eine Info hier Pflanzen einfach weg nehmen obwohl es noch zu meiner Wohnung gehört?

Im Vertrag steht NICHTS davon das ich es nicht dürfte. Ich hab dem Vermieter bereits versucht zu erklären warum ich damals mit meinem Betreuer eine Hausnummer mir kleinem Schild angebracht habe. Ich verstehe nicht warum es nach 3 Jahren ein Problem sein sollte aus dem nichts. Ich hab hier sonst keinen Ärger gemacht.

Ich hab jetzt allerdings auch schon eine Drohung mit Kündigung für die Wohnung vom Vermieter im Briefkasten gehabt. Ich habe hier nichts beschädigt. Ich mache keinen Müll. Ich rauche nicht. Ich hab hier nicht mal Tiere. Ich kümmere mich sogar regelmäßig um das Beet des Vermieters.

Danke schon mal.

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag

Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Immobilien, Mietvertrag, Gartenpflege, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Hecke, Vermieterwechsel

Eltern können die Bürgschaft für die Wohnung nicht unterschreiben, was kann ich tun?

Hallo Leute! Ich habe ein ziemliches Problem.

Ich fange bald an zu studieren und suche deswegen zurzeit eine Wohnung oder ein Wg-Zimmer. Es scheitert jedoch immer daran, dass von meinen Eltern eine Bürgschaft zu der Kaution verlangt wird zusätzlich Gehaltsnachweise.

Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann. Bei meiner Mutter ist es so, dass sie von ihrer Arbeitgeberin keinen Vertrag erhalten hat, obwohl sie dort bereits zwei Jahre arbeitet. Selbst wenn sie unterschreibt, das Einkommen für eine Bürgschaft hat nicht.

Bei zwei Wohnungen habe ich den Vermietern den Vorschlag gemacht, ob es auch mit der Bank ginge. Daraufhin wurde ich abgelehnt und sogar blockiert. Freunde und Verwandte habe ich nicht, die das Einkommen hätten, außerdem geht man damit auch ein Risiko ein und das will ich anderen nicht antun…

Während des Studiums besteht mein Einkommen aus Bafög, Kindergeld, Unterhalt und ggf. ein Mini-Job. Das Geld für eine Kaution habe ich auch bereits zur Seite gelegt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich bin momentan echt verwirrt, da ich ja zum ersten Mal ausziehe.

-Was kann ich anstelle von meinen Eltern als Bürge eintragen? (Kann ich einen Kredit bei einer Bank aufmachen und die Bank eintragen bzw. Eine Versicherung?

Ich muss mir sowieso einen Studienkredit anlegen. Könnte ich das vielleicht miteinander verbinden?

-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei solchen Dingen?

Vielen vielen Dank, wer bis dahin gelesen hat <3

Studium, Umzug, Ausbildung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Bankkredit, Bürgschaft, Studienkredit, Wohnungssuche, WG-Zimmer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieter