(Wohnungsmiete) Frage bzgl. Eigentümerwechsel, ab wann hat der neue Eigentümer "das Sagen"?
Hallo,
ich wohne derzeit als einzige Partei in einem Haus mit mehreren Wohnungen und vor wenigen Tagen erhielt ich den Bescheid meines Noch-Vermieters, dass das Haus verkauft wurde. Soweit sogut.
Gleichzeitig hieß es zudem, der neue Eigentümer würde wollen, dass ich den Dachboden leer räume, dessen Nutzung allerdings fester Bestandteil meines Mietvertrags ist (keine Teilmiete).
Ich habe bisher noch überhaupt nichts Schriftliches bekommen - weder zum Wechsel des Vermieters (weiß nicht mal, wie dieser heißt oder aussieht) oder sonst irgendwelche Informationen und zahle die Miete entsprechend noch an meinen Noch-Vermieter.
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Nun zu meiner Frage: Abgesehen davon, dass ich überhaupt nicht weiß, wohin ich das oben Gelagerte hinstellen sollte, da in Wohnung und nicht abschließbarem Kellerraum keinerlei Platz vorhanden ist, frage ich mich, ob der neue Eigentümer das zu gegebenem Zeitpunkt überhaupt mal eben so verlangen darf?!
Mündlich, mitgeteilt über einen Dritten und ohne, dass ich auch nur eine Ahnung habe, was er mit dem Raum vorhat. Da es jedoch ebenso hieß, ich dürfe aber weiterhin meine Wäsche dort oben zum Trocknen aufhängen, ist wohl eher ausgeschlossen, dass der Dachboden zu einer Wohnfläche umgebaut werden soll. Und ein Messi bin ich auch nicht, also von der gesamten vorhandenen Fläche des Speichers sind vielleicht 15-20% belegt. Es ist sauber, nicht unordenltich, nichts giftiges gelagert und versperrt niemandem irgendwelche Zugänge.
Weiß da jemand Rat und kann mir sagen, wie ich mich da nun am besten verhalten soll?