Miete – die besten Beiträge

Ich schäme mich vor Vermieter?

Hey

Ich bin gerade frisch in meine neue Wohnung gezogen. Bzw. bin gestern da eingezogen und wohne dort jetzt alleine.

Mein Vermieter wohnt unter und auch neben mir (weil meine Wohnung noch eine Galerie hat, und seine auch).

Meine Eltern haben mir gestern geholfen beim Möbel aufbauen. Jedoch hab ich dann am Abend noch mit meiner Mutter gestritten und frage mich jetzt ob man das gehört hat... Weil mir das ziemlich unangenehm wäre.

Heute bin ich dann raus, spatzieren.

Als ich dann wieder zurück kam, standen draussen die Frau von meinem Vermieter und ihre Schwiegereltern, die auch noch in dem Haus wohnen (im untersten Stock).

Dann hab ich ihnen Hallo gesagt und gelächelt.

Sie haben mich auch freundlich begrüsst. Die Situation war aber eher unangenehm und komisch für mich.

Habe den Schwiegereltern zwar Hallo gesagt, aber mich nicht richtig vorgestellt. (was ich eigentlich hätte tun sollen) Die Frau vom Vermieter hat mir gesagt, dass sie Geburtstag hätte und darum würden sie alle hier draussen stehen.

Ich dann: "Ach, indemfall wünsche ich alles gute!"

Bin dann irgendwie noch so dumm stehen geblieben und hab sie angestarrt weil ich dachte dass noch was kommt.

Sie meinte dann ob es mir gefällt oder sowas & ich hab dann geantwortet, dass diese Nacht noch meine Schwester bei mir geschlafen hätte (unnötige Info) & dass ich mich ansonsten sehr wohl fühle.

Sie meinte dann: "es zieht ein da oben" (was ich nicht ganz verstanden habe)

Die Schwiegereltern standen einfach daneben. Hab dann gesagt, dass ich ihnen noch ein schönes Fest wünsche und sie hat mir dann noch einen schönen Sonntag gewünscht. Hab mich bedankt, ihnen auch einen schönen Sonntag gewünscht und bin gegangen...

Irgendwie war die Situation aber so unangenehm, verkrampft und peinlich....

Vorallem hab ich Angst, dass sie gehört haben wie wir gestritten haben bzw. dass ich sauer war. Will kein schlechtes Verhältniss zu meinem Vermieter haben und schäme mich irgendwie ihnen unter die Augen zu treten bzw. raus zu gehen. Mir ist es unangenehm mit ihnen zu reden.

Reagiere ich über?

Wohnung, Miete, Freundschaft, Beziehung, Kuss, knutschen, Liebe und Beziehung, Liebesleben, verliebt, Pärchen, rummachen

Ersatzmieter für Untermietvertrag?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage bzgl. des Untermietvertrages, den ich mit meinem Mitbewohner abgeschlossen habe. Der Untermietvertrag ist an das Ende des Hauptmietvertrages gebunden, für den Untermieter besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, Kündigung muss schriftlich und nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen, und es ist eine Ersatzuntermieter-Klausel vorhanden.

Heute hat mein U mir mündlich mitgeteilt, dass er ab dem 1.5. einen Job im Ausland hat und entsprechend in drei Wochen auszieht.
Er würde sich aber, wegen einer Nachmieter/innen-Suche entgegenkommend zeigen, und notfalls auch noch für den halben Mai die Miete zahlen. Jetzt meine erste Frage: Da die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und der dritte Werktag des Monats selbst bei persönlicher Übergabe bereits verstrichen ist, ist das nächstmögliche Vertragsende doch eigentlich der 31.7., d.h. er müsste den entsprechenden Anteil an der Miete bis dahin auf jeden Fall übernehmen?
Bis dahin dachte ich eigentlich, es sei alles klar, aber da es eine Ersatzuntermieter-Klausel gibt, bin ich jetzt etwas verwirrt:

Dort steht: "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mind. drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

Meine Fragen:
a) Stellt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf §573c BGB ab?
D.h. für mich bedeutet die Klausel letztlich: U kündigt mir gegenüber fristgerecht zum 31.7., kann aber stattdessen jemanden vorschlagen, der den Mietvertrag an seiner Stelle erfüllt - vermutlich dann auch ab sofort? Wie sieht die vertragliche Bindung aus? Besteht die weiterhin zwischen mir und U - und der Ersatz wird quasi nur als Ergänzungsvereinbarung in den Untermietvertrag mit aufgenommen - oder muss hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?

- Habe ich als Hauptmieterin dann auch die Möglichkeit, eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen, da ich finanziell von der Untermiete abhängig bin? Der U-Mieter wäre ja in dem Szenario "vorzeitig" raus, wenn ich das oben richtig lese - wäre dann der U-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben?

c) Wenn ich die Wohnung - nach Zugang der Kündigung von U - nun auch selbst zum 31.7. kündigen würde, könnte ich da keine Probleme mit dem Ersatzuntermieter bekommen? Der wäre ja auch an das durch die Kündigung von U entstandene Mietende gebunden - d.h. hier wären dann die zusätzlichen drei Monate zur Kündigung einer Untermiete egal, richtig?

Miete, Recht, Untermiete, Wohngemeinschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete