Miete – die besten Beiträge

Werden die höheren Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die Kaltmiete dafür niedrig ist?

Ich müsste seit ca. einem Jahr aus meiner Wohnung raus,werde aber noch geduldet da ich nichts neues gefunden habe.

Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die mir sehr zusagt,allerdings wird dort alles mit Strom betrieben(Heizung,Warmwasseraufbereitung etc.).

Da ich eine Ausbildung mache,die zwar vergütet wird aber nicht ausreichend,stehen mir noch Leistungen vom Jobcenter zu. Die Kaltmiete liegt 150€unter dem Mietspiegel(350€),den das Jobcenter übernehmen würde(bis 500€ wird übernommen),dafür gibt es aber eben den hohen Strompreis. Und Strom wird an sich vom Jobcenter ja nicht übernommen(Heizkosten durch Strom können pauschal beantragt werden etc. aber anscheinend muss man trotzdem einen hohen Anteil selbst bezahlen).

Nun ist meine Frage:Könnte ich meine Vermieter drum bitten,einen höheren Preis für die Kaltmiete zu verlangen,dass das Amt mir den vollständigen Betrag(500€) auszahlt und ich davon einen Teil der Stromkosten decken kann?

Oder kann das Amt sagen,dass durch die niedrige Kaltmiete mir die Wohnung auch trotz der hohen Nebenkosten übernommen wird?

Ich muss bevor ich umziehe, den Mietvertag dem Jobcenter vorlegen,damit dieses mir die Kosten bewilligen kann.Ich fände es halt unfair wenn man sagt zusammen betragen die Kosten 550€ für die Wohnung aber es werden mir nur 350€ gewährt weil die Kaltmiete eben so niedrig ist aber jemand der vielleicht eine Kaltmiete von 500€ hat kriegt alles bezahlt...

Zumal ich gerade in einer Wohnung der Wohnungslosenhilfe lebe und sie auch Interesse daran haben,dass ich umziehe..

Wohnung, Miete, Recht, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Miet-Ausgleichspflicht in der Bruchteilsgemeinschaft?

Mein Bruder und ich haben bereits 1995 ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen (50/50) von unseren Eltern geschenkt bekommen. Bei der Eigentumsumschreibung wurde auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht für unsere Eltern im Grundbuch eingetragen.

Seit 1997 bewohnt mein Bruder in diesem Mietshaus eine gr0ße Erdgeschoßwohnung mit Doppelgarage, eigenem Gartenanteil und kleiner Schwimmhalle. Die Wohnfläche der Wohnung entspricht 20% der Gesamtwohnfläche im Gebäude.

Bisher wurde die Kaltmiete (Vermietung an Angehörige) zuzüglich der Umlagekosten von meinen Eltern übernommen. Nun nach dem Tod meiner Eltern und der Nachlasseröffnung wird in Kürze das Nießbrauchrecht im Grundbuch gelöscht und mein Bruder und ich sind gleichberechtige Eigentümer des Grundstücks mit Immobilie (Grundstücks-bzw. Bruchteilsgemeinschaft).

Nun kommt der Konflikt: mein Bruder ist der Ansicht , dass er als Eigentümer der Immobilie keine Miete zahlen muss. Auch versteht er nicht, dass er die Umlagekosten anteilmäßig zahlen soll. Die  Mieteinkünfte der übrigen Mieter betrachtet er als unser gemeinsamen Einnahmen aus der Immobilie. Ich bin allerdings der Ansicht, dass er mir einen Ausgleich für die von ihm genutzte Wohnung schuldet und natürlich im vollem Umfang für seine anteiligen Betriebskosten (Heizkosten u. Nebenkosten)  aufkommen muss. (Bem.  Ich selbst wohne nicht in diesem Haus und habe diesbezüglich keine Vorteile).

Familie, Miete, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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