Diese Frage richtet sich an alle, die gegen eine aktive Sterbehilfe sind, obwohl es sich der/die betreffende Patient/Patientin selbst wünscht.
Um noch einiges klarzustellen:
Ich meine so wie beispielsweise in der Schweiz, dh nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:
- man muss frühzeitig, wenn man noch klar bei Verstand ist, eine Patientenverfügung unterschreiben.
- ein unabhängiger Arzt muss mit Zweitmeinung bestätigen, dass es keine Möglichkeit auf Linderung oder gar Besserung gibt. Dabei kann jeder entscheiden, wo er seine Grenze setzen will (wenn man beispielsweise nur noch bettlägrig ist).