Mangel – die besten Beiträge

Mängel an vermietetem Haus?

Hallo,

wir vermieten derzeit ein 120m² Haus samt Garten. Der alte Mieter hat fristgerecht gekündigt und es wurde nach dem Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt, wo keinerlei Mängel festgehalten worden sind. Der neue Mieter hat vor knapp drei Wochen seinen Mietvertrag unterschrieben und letzte Woche bei der Übergabe im Protokoll auch keine neuen Mängel festgestellt. Das Mietverhältnis startet ab heute dem 01.01.2025. Gestern durften die Mieter schonmal ins Objekt um Handwerker zu beauftragen. Dort wurde dann ein modriger Geruch festgestellt aus Richtung Kriechkeller. Da die neuen Mieter extreme Probleme mit Schimmel usw. haben, ist dies für die neuen Mieter ein no-go. Wir wussten bis dato auch nichts von dem Geruch bzw. dem Schimmel im Haus, sonst hätten wir im Vorfeld einen Firma beauftrag um dies zu beseitigen. Für uns als Vermieter ist jetzt erste Priorität herauszufinden was da undicht ist bzw. woher der modrige Geruch kommt und dies Instandsetzen zu lassen. Meine Eltern (Vermieter) haben jetzt Angst das weitere Kosten, die vom neuen Mieter entstehen, tragen müssen, falls diese vom Mietvertrag zurücktreten werden. So Sachen wie bestellte Küche, Ersatz Wohnung beschaffen usw. Wie wahrscheinlich ist das? Wie gesagt, wir haben auch erst gestern von dem Geruch gehört und festgestellt. Der Vormieter weiß natürlich nichts davon.

Das Reihenendhaus ist Baujahr 1980 und ein so genanntes Hollandhaus mit 70cm Kriechkeller (in dem ich leider nicht rein komme).

Gruß und Danke im voraus

Stefan

Mieter, Vermieter, Mietvertrag, Mangel

Privatverkauf, ist das ein Mangel?

Person A verkauft auf eBay Kleinanzeige ein Monitor. Person B möchte vorbeikommen um es sich anzusehen. Person B ist mit allem einverstanden, weswegen B das auch kauft, vor Ort. Person B behauptet paar Stunden später das die Schriften auf den Bildschirm unscharf/verwischt aussehen und schickt dann auch noch Bilder dazu. Person A sieht keine verschwommene Bilder. Person B aber schon und will es deshalb zurück geben und fordert ihr Geld zurück. Person A verweigert die Rücknahme, da A kein Mangel sehen kann. Person B behauptet das dieses Problem schon während den Kauf waren, weil Person A gesagt hat das es „von meinen Computer“ kommt. Aber als Person sagte das es „von meinen Computer kommt“ meinte Person A, das die Daten und Hintergrundbild „von meinen Computer“ kommt. Person B meint aber das die es so verstanden hat. Weder Person A noch Person B haben vor Ort nie was von Schriften erwähnt, Person B hat dies also interpretiert. Person B schickt dann auf eBay Kleinanzeigen Bilder von ihren Arbeitslaptop wo die Bilder noch unschärfer sind als ihr gekaufter Monitor. Person B behauptet dann das es von eBay Kleinanzeigen so komprimiert sei, woher soll Person A dann wissen das die Monitor Bilder verwischen sind, wenn eBay Kleinanzeige die Bilder ja „komprimiert“, bzw wenn die Bilder von ihren arbeitslaptop ja grafisch gesehen noch unschärfer ist, als der Monitor, wie soll Person A dann daraus ein Mangel sehen? Person B behauptet zumindest, dass sie Strafanzeige wegen Betrugs gestellt hat. Was soll Person A jetzt machen?

Betrug, Mangel

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