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Verkäufer hat Mangel an verkaufter Ware erst später festgestellt, haftbar?

Hallo Zusammen,

da ich derzeit unter einer privaten Stressituation stehe, habe ich bei einem privaten Notverkauf echt Mist gebaut.

Mich würde interessieren ob ich dafür haften muss. Hier die Sachlage:

Ich habe einen Gegenstand angeboten den ich nur oberflächlich geprüft habe. Es ist ein seltenes Spielzeug, das ich fotografiert hatte, aber nicht geprüft ob alle Einzelteile da sind. Zudem habe ich es aufgrund meiner Notsituation versäumt, zu schauen, was es tatsächlich wert ist und bin erst darauf aufmerksam geworden weil so viele Anfragen kamen, nachdem ich schon mit einem Käufer einig war.

Ich habe dem Käufer meine Situation geschildert und gebeten den Kauf rückgängig zu machen, worauf ich bisher noch keine Antwort habe. Ich habe aber klar geschrieben, das es mein Fehler war und das ich das Teil im Zweifel auch für den vereinbarten Preis versende, wenn er darauf besteht. Ich will nicht noch mehr Ärger, als das ich im Moment eh schon habe. Daher würde ich es zähneknirschend hinnehmen und hab das Paket auch schon gerichtet.

Dabei ist mir aber aufgefallen, das ein Teil fehlt, von dem ich ausgegangen bin, dass es dabei ist.

Somit habe ich den Käufer auch nochmal geschrieben und auf den Mangel hingewiesen.

Nun könnt der aber sagen, ich behaupte es sei unvollständig, damit ich es nicht versenden muss, weil ich ja um Kulanz beim Rücktritt gebeten habe. Dem ist aber nicht so. Ich habe den tatsächlichen Wert erst festgestellt als ich gegoogelt habe, ob wirklich alles da ist, da ich bei sowas sehr zuverlässig bin. Wie gesagt, ich stehe auch notfalls zu dem Fehler der Werteinschätzung.

Nur was mir jetzt Sorgen bereitet: Besteht der Käufer auf mangelfreie Lieferung, kann ich die nicht leisten.

Müsste ich das Spielzeug selbst beschaffen um das fehlende Teil zu ersetzen, würde ich mindestens das fünffache, von dem was ich mit dem Verkäufer vereinbart habe, bezahlen.

Ich habe es für 50€ verkauft, die Beschaffung des Teils würde mich mindestens 250€ kosten.

Ich will auch kein Stress mit Anwalt oder so, daher müsste ich da im Zweifel durch.

Aber hätte der Käufer das Recht drauf zu bestehen, bzw. müsste ich ihm im Zweifel das Geld für die vollständige Beschaffung geben?

Danke für eure Hilfe!

Recht, eBay, Mangel, Verkauf

Frist setzen an Vermieter? Wohnungstür defekt?

Hallo ihr lieben.

Mein Bruder und ich sind ende Juli umgezogen. Seit dem 10.08. ist es so, das unsere Wohnungstür sich nicht mehr abschließen lässt (Neubau, Erstbezug. Vermutlich verzogen?). Ich habe das zuerst an dem Hausmeister gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Im zweiten Anlauf hab ich mich via Mail an meinen Vermieter direkt gewendet. Der bestätigt, das es sich um einen Baummangel handelt und den Bauträger (Züblin) informiert. Seither ist nichts passiert (3x nachgehakt ohne konkrekte Zusagen oder Terminzusagen).

Das alles ist jetzt also fast 2 Monate her und langsam Platzt mir der Kragen. Daher habe ich gerade einen Text formuliert denn ich via Mail verschicken möchte. Hier der verfasste Text:

Nunmehr sind seit meiner ersten Mail fast zwei Monate vergangen. Mit dem Ergebnis das nichts passiert ist. Es gab keine Rückfragen oder irgend ein Lebenszeichen von irgendwem. Ich kann meine Wohnungstür nicht abschließen, was, das können Sie sich sicher denken,bei mir immer ein etwas mulmiges Gefühl hinterlässt. Vor allem dann, wenn wir wegfahren. Von dem nicht bestehenden Versicherunsschutz im Schadenfall mal abgesehen. Ich weiß, es ist ein Neubauprojekt das alle beteiligten einspannt. Uns war auch von Anfang klar, das es Kinderkrankheiten gibt und wir auch bereit sind das zu tolerieren. Was ich allerdings nicht tolerieren kann ist, das ich einfach in der Luft hänge ohne vernünftige Informationen. Ich möchte ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter haben, auch weil mein Bruder und ich uns hier wohlfühlen.
Ich bin mit dieser Situation nicht glücklich. Wir zahlen gutes Geld für unsere Wohnung und da kann ich verlangen, das ich meine Tür abschließen kann.
Ich mach das wirklich nicht gerne. Aber ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 08.10.2021. Bis dahin möchte ich eine konkrete Zusage haben, wann ich mit einem Termin zur beseitigung des Problems rechnen kann.

Meine Frage: Ist das vielleicht noch zu früh? Muss ich mehr Zeit einräumen? Ich bin dahingehend etwas hin und her gerissen.

Wohnung, Recht, Vermieter, Mangel

TÜV trotz erheblicher Mängel reklamiert, weitere Weg?

 Hallo,

 ich habe mir unwissend dessen ein Schrottauto gekauft was eine ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion und einen sauberen neuen TÜV haben sollte. Abgesehen davon dass die Inspektion laienhaft und unzureichend durchgeführt wurde, stellte sich jetzt  bei einem Werkstattbesuch heraus, dass das Auto ganz erhebliche Mängel aufweist, und niemals den TÜV hätte bestehen dürfen. diesbezüglich hätte ich es natürlich dann nicht gekauft. Ich möchte das Auto am liebsten an den Händler zurückgeben, bzw mit einer Sachmängelhaftung ihn auf die Beseitigung der erheblichen Mängel verpflichten. 

 das Auto wurde in einem Ort gekauft, der weit entfernt von meinem Wohnort ist. Dort wurde auch der TÜV durchgeführt. Meine Werkstatt hat den dortigen TÜV telefonisch kontaktiert, und auf die Situation aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, mit wem beim TÜV das Gespräch stattfand, eventuell war es ja sogar der Prüfer, der mein Auto geprüft hat. Wann hat meiner Werkstatt versichert, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Denn es muss ja jetzt eine Nachuntersuchung stattfinden.

Leider  hat sich bisher der TÜV, der am Ort des Händlers natürlich ist, bisher nicht mit mir in Verbindung gesetzt. ich weiß nicht, ob eventuell der Prüfer, hier einfach die Sache auf sich beruhen lassen möchte, oder ob man einfach nur keine Zeit gefunden hat nicht zu kontaktieren. 

Für mich ist die Sache im höchsten Maße unerfreulich! Ich habe sehr viel Geld für dieses Fahrzeug ausgegeben, und kann nun nicht einmal damit fahren. Und ich  kann jetzt einfach nur abwarten, bis ich hier  der Fall weiterentwickelt, was mich natürlich sehr beunruhigt. Ich möchte hier endlich ein Ergebnis haben, und in der Sache weiterkommen. 

Jetzt weiß ich nicht ob es ratsam ist selber einmal dort den TÜV anzurufen? 

Oder ob ich weiterhin einfach  auf seine Kontaktaufnahme zu mir abwarten soll?

Recht, Mangel, TÜV, Nachuntersuchung, Auto und Motorrad

Ab wann ein Arglistig verschwiegender Mangel? KFZ-Autoverkauf?

Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:

Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.

Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu. 

Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.

Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.

Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.

Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)

Nun meine Frage:

Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?

Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?
Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.
Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?

So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.
Würde mich da über eure Meinung freuen.

Auto, KFZ, Recht, BMW, Autokauf, Mangel, 320d, Auto und Motorrad

Rolladenspalt Mangel oder hinzunehmen?

Hallo ich melde mich mal wieder mit unserem Dauerproblem an unserem neubau. Leider haben wie mit den meisten Fenstern bzw Rolladen Probleme welche zum Teil bereits behoben wurden.

Nun geht es um den Rolladen im Wohnzimmer. Der Panzer war defekt und wurde komplett ersetzt im August 2020. Nun ist es seit dem Tage des Einbaus so,dass zwischen zwei Lamellen ein Spalt ist welcher nicht weg geht.

Dieser war seit dem Einbau vorhanden und wurde direkt bemängelt (im hellen dringt Licht durch den Spalt). Nun knapp 6Monate später wurde erneut versucht den Mangel zu beheben der Mitarbeiter (ein anderer als im August) teilte bei der Begutachtung mit, dass dies nur eine Einstellungssache sei und bei der Abstellung der anderen Mängel mitgemacht wird. Nun war der Mitarbeiter und ein weiterer diese Woche da und haben versucht die Mängel abzustellen. Plötzlich hieß es der Spalt wäre da da dort sand zwischen sei. Man hat über eine Stunde versucht dies einzustellen und mit WD40 rumgesaut (auf dem Foto nicht zu erkennen da ich es sauber gemacht habe ). Schlussendlich hieß es ich solle im Frühling den Panzer säubern dann wäre das Problem gelöst. Dies sehe ich nicht so da der Mangel bereits beim Einbau (direkt aus der Plastikpackung und ohne Sand) vorhanden war. Ich sehe dies als Mangel an und von nicht bereit die Summe zu zahlen bis der Mangel abgestellt wurde.

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Fenster, Gewährleistung, Mangel, Neubau, rolladen

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