Person A verkauft auf eBay Kleinanzeige ein Monitor. Person B möchte vorbeikommen um es sich anzusehen. Person B ist mit allem einverstanden, weswegen B das auch kauft, vor Ort. Person B behauptet paar Stunden später das die Schriften auf den Bildschirm unscharf/verwischt aussehen und schickt dann auch noch Bilder dazu. Person A sieht keine verschwommene Bilder. Person B aber schon und will es deshalb zurück geben und fordert ihr Geld zurück. Person A verweigert die Rücknahme, da A kein Mangel sehen kann. Person B behauptet das dieses Problem schon während den Kauf waren, weil Person A gesagt hat das es „von meinen Computer“ kommt. Aber als Person sagte das es „von meinen Computer kommt“ meinte Person A, das die Daten und Hintergrundbild „von meinen Computer“ kommt. Person B meint aber das die es so verstanden hat. Weder Person A noch Person B haben vor Ort nie was von Schriften erwähnt, Person B hat dies also interpretiert. Person B schickt dann auf eBay Kleinanzeigen Bilder von ihren Arbeitslaptop wo die Bilder noch unschärfer sind als ihr gekaufter Monitor. Person B behauptet dann das es von eBay Kleinanzeigen so komprimiert sei, woher soll Person A dann wissen das die Monitor Bilder verwischen sind, wenn eBay Kleinanzeige die Bilder ja „komprimiert“, bzw wenn die Bilder von ihren arbeitslaptop ja grafisch gesehen noch unschärfer ist, als der Monitor, wie soll Person A dann daraus ein Mangel sehen? Person B behauptet zumindest, dass sie Strafanzeige wegen Betrugs gestellt hat. Was soll Person A jetzt machen?