Bei Mercedes gekauftes Fahrzeug hat nicht die in der Beschreibung genannte Assistenzfunktion?
Vor wenigen Wochen habe ich bei einer MB-Niederlassung ein Vorführfahrzeug, C300e - Laufleistung 6500 km, gekauft. Das Fahrzeug hat jede Menge Assistenzfunktionen und man muss sich erst einmal mit all dem vertraut machen. Mehrfach habe ich versucht, auf der Autobahn den aktiven Spurwechselassistenten zu nutzen, aber mein Eindruck war, dass da nichts assistiert. Der Sprachassistent (Hey Mercedes) sagte mir nach Befragung: "Dieses Fahrzeug verfügt leider nicht über einen aktiven Spurwechselassistenten". Der ist allerdings in der Beschreibung des Neuwagens explizit genannt: "aktiver Spurwechselassistent".
Das Fahrzeug verfügt demnach offenbar nicht über die beim Verkauf zugesagte Funktion. Kann ich hierfür eine Minderung der Kaufsumme beanspruchen? Falls ja, welche Summe könnte ich hiefür ansetzen? Gibt es die Möglichkeit diese Funktion per Software-Update zuzufügen?
3 Antworten
Wenn es im Vertrag steht, kannst du Nachbesserung verlangen, wenn es bloß in der Anzeige oder im Zettel im Showroom stand, ist es unverbindlich, da kann man bloß auf Kulanz (=freiwillig) pochen.
Du musst das explizit vor dem Kauf prüfen.
Offiziell musst du halt entweder "sehen", dass die gewünschten Extras an Bord sind, oder es eben vertraglich festhalten.
Wenn du aber Unterlagen zum Vertrag hast, die den Vertrag sozusagen anbahnen, und da steht das Extra explizit aufgeführt, solltest du Ansprüche haben. Mit den Unterlagen solltest du mal zu MB gehen und deinen Verkäufer freundlich aber bestimmt konfrontieren.
Eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Der Verkäufer muss nachbessern, wird er nicht können, also kannst du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Das hättest du bei der Probefahrt oder bei der Besichtigung bereits feststellen können. Den Vertrag hast du unterschrieben und damit hat sichs.
Auf gar keinen Fall. Der Käufer ist keineswegs verpflichtet, alle zugesicherten Eigenschaften sofort zu überprüfen. Es gilt nicht „gekauft würde gesehen“. Der Käufer muss unverzüglich nach Kenntnisnahme des Mangels reklamieren.
Danke für Deine Antwort. Der aktive Spurwechselassistent ist sowohl in der Bestellung als auch in der Auftragsbestätigung explizit aufgeführt und somit Bestandteil des Kaufvertrags. Vor dem Kauf prüfen ist ohne längere Probefahrten ja kaum möglich. Man kann nicht alle Optionen vorab prüfen, weil man zunächst einmal von den unzähligen Funktionen total überfordert ist. Ich jedenfalls.